Große Koalition plant Einführung der Pflegezeit

- 24.10.2014 von Marlen Schurr -

Pflege durch FamilienangehörigeIn Deutschland gibt es immer mehr ältere Menschen. Das hat tiefgreifende Veränderungen in allen Bereichen der Gesellschaft zur Folge. So steigt beispielsweise durch diesen Alterungsprozess die Zahl der pflegebedürftigen Bürger rapide an. Schon 2013 wurde beinahe 2,5 Millionen Menschen eine Pflegestufe anerkannt.

Angehörige von Pflegebedürftigen erhalten staatliche Hilfe

Sowohl staatliche als auch private Organisationen sind mit der wachsenden Zahl der Pflegebedürftigen überfordert. Der Hauptteil der häuslichen Pflege ruht auf den Schultern der nächsten Familienangehörigen. Um diesen Personenkreis zu unterstützen, hat die Bundesregierung am 15. Oktober 2014 einen Gesetzentwurf vorgestellt, der es Angehörigen erleichtern soll, sich um pflegebedürftige Familienmitglieder zu kümmern.

Was bringt die geplante Pflege-Auszeit?

In akuten Fällen können Angehörige bis zu 10 Tage Pflegezeit pro Pflegefall in Anspruch nehmen. Das gab es zwar schon vorher, allerdings unbezahlt. Ab 1. Januar 2015 erhalten betroffene Angehörige dafür 90 Prozent des Nettolohns als Vergütung. Diese Pflegezeit ist dazu gedacht, um eine langfristige Versorgung des Pflegebedürftigen zu organisieren bzw. wenn akuter kurzfristiger Pflegebedarf, beispielsweise nach einem Unfall, besteht. Weiterhin können Angehörige pflegebedürftiger Personen bis zu 6 Monate im Job pausieren. Zwar ist diese Auszeit unbezahlt, sie sind aber weiterhin kranken- und sozialversichert. Die Bundesregierung plant die Einführung eines zinslosen Darlehens für betroffene Angehörige, um deren Lebensunterhalt während der Auszeit zu sichern. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, bis zu 24 Monate lang Familienpflegezeit in Anspruch zu nehmen und während dieses Zeitraums die wöchentliche Arbeitszeit auf bis zu 15 Stunden zu reduzieren.

Wer kann die Pflegezeit in Anspruch nehmen?

Im Vergleich zur bisher geltenden Regelung wird der Kreis der berechtigten Personen erheblich erweitert. Die Pflege-Auszeit kann in Anspruch genommen werden von:
– Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern
– Eltern, Großeltern, Kinder (einschließlich Adoptiv- und Pflegekinder) sowie Enkelkinder
– Schwiegereltern und Schwiegerkinder
– Partner einer eheähnlichen Gemeinschaft

Wie nehmen Sie die Pflegezeit in Anspruch?

Außer in akuten Fällen, in denen dies nicht möglich ist, müssen Sie die geplante Inanspruchnahme der Pflegezeit Ihrem Arbeitgeber mindestens 10 Tage vor dem Beginn schriftlich mitteilen. Zur Begründung des Antrags müssen Sie eine Bescheinigung der Pflegekasse oder des medizinischen Dienstes der Krankenversicherung beibringen. Sie sind nur zu einer Inanspruchnahme der Pflegezeit berechtigt, wenn der pflegebedürftige Angehörige mindestens die Pflegestufe I erhält.

Was sollten Sie während der Pflegezeit beachten?

Auf Wunsch brauchen Sie während der Pflegezeit nicht nur ausschließlich daheim zu bleiben, sondern können auch in Teilzeit arbeiten. Außer in dringenden betrieblichen Fällen muss Ihnen der Arbeitgeber diese Bitte gewähren. Entsprechende Anträge müssen stets schriftlich eingereicht werden. Die vorzeitige Beendigung der Pflegezeit bedarf der Zustimmung des Arbeitgebers, außer wenn der Pflegebedürftige in eine stationäre Einrichtung überwiesen wird oder vor Ende der Pflegezeit verstirbt.

Wie sieht es mit dem Versicherungsschutz aus?

Im Regelfall sind Sie über die Familienversicherung kranken- und pflegeversichert. Wenn keine Familienversicherung möglich ist, müssen Sie sich freiwillig versichern und den Mindestbeitrag zur Krankenversicherung zahlen. Die Beiträge bis zur Höhe des Mindestbeitrags übernimmt die Pflegekasse auf Antrag. Das gilt auch für die Mindestbeiträge zur privaten Krankenversicherung. / Fotoquelle: fotolia.de / © Robert Kneschke

Autor: Marlen Schurr

Eine Autorin der ersten Stunde und Frauchen von Emma. Marlen hat Betriebswirtschaft studiert und danach lange bei einer großen Bank gearbeitet. Finanzen und Wirtschaftsthemen sind ihr Steckenpferd, auch bei der Altersvorsorge weiß sie, wovon sie schreibt. Während ihrer Elternzeit hat sie zum Glück immer wieder Zeit gefunden, sich durch Seminare und Vorträge auf dem Laufenden zu halten und arbeitet inzwischen wieder stundenweise in ihrem alten Job, getreu dem Motto „einmal Banker, immer Banker“. Wir freuen uns, dass sie auch den Weg zu uns zurückgefunden hat und wieder da ist!