Wiederaufnahme in die Krankenversicherung – Befreiung von der Nachzahlungpsflicht bis 31.12.2013

- 11.07.2013 von Sonja Hess -

In Deutschland gibt es nach dem neuesten Stand statistischer Erhebungen 134 gesetzliche Krankenkassen mit insgesamt knapp 70 Millionen Mitgliedern. Obwohl in Deutschland seit 2007 die Pflicht zur Krankenversicherung besteht, haben immer noch mehr als 130.000 Bürger keine Krankenversicherung. Das sind jedoch lediglich die offiziellen Zahlen des Bundesgesundheitsministeriums, in Wahrheit gehen Experten davon aus, dass in Deutschland mehr als 1 Million Menschen ohne Krankenversicherung leben. Besonders betroffen sind freiwillig Versicherte. Oft genügen schon ein längerer Auslandsaufenthalt oder Beitragsrückstände, um den Versicherungsschutz zu verlieren.

Was können Sie tun, um wieder versichert zu werden?

Bis jetzt war die Situation so, dass Menschen, die ihren Versicherungsschutz verloren hatten, die aufgelaufenen Beitragsrückstände nachzahlen mussten, ehe sie wieder in die Krankenversicherung zurückkehren konnten. Schon nach wenigen Jahren kommt da schnell eine stolze Summe zusammen. Die Situation wurde noch durch die Tatsache verschlimmert, dass die Krankenkassen pro Monat 5 Prozent Versäumnisgebühr für ausstehende Beiträge berechneten. Das ergibt einen Jahreszins von 60 Prozent! Jeder Darlehensvertrag, der derartig hohe Zinsen vereinbaren würde, wäre sittenwidrig und unwirksam. Bis jetzt blieb Menschen ohne Krankenversicherung nichts anderes übrig, als entweder alle ausstehenden Rechnungen zu bezahlen oder sich an Wohltätigkeitsorganisationen zu wenden. Manche Ärzte behandeln aus humanitären Gründen in solchen Fällen ebenfalls unentgeltlich. Damit waren diese Menschen schlechter gestellt als Asylbewerber, die wenigstens ein Recht auf medizinische Grundversorgung haben.

Was ändert sich jetzt an dieser Situation?

Die Politik wurde auf diese prekäre Situation aufmerksam und beschloss, Menschen, die ihren Versicherungsschutz verloren haben, den Wiedereintritt in die GKV (und auch in die private Krankenversicherung) zu erleichtern. Wer von den Betroffenen sich bis zum 31. Dezember 2013 bei einer GKV anmeldet, wird von der Nachzahlungspflicht der aufgelaufenen Beitragsrückstände befreit. Nach diesem Termin wird die höchstzulässige Versäumnisgebühr für noch ausstehende Beiträge auf maximal 1 Prozent pro Monat begrenzt. Das ist zunächst eine große Erleichterung, jedoch sind 12 Prozent pro Jahr noch immer ein sehr hoher Zinssatz. Auch bei den privaten Krankenversicherungen (PKV) soll es Verbesserungen geben. Wenn ersichtlich wird, dass das Mitglied die Beiträge nicht mehr zahlen kann, wird ein Mahnverfahren eingeleitet. Als Folge davon wird der Versicherte in einen sogenannten Notlagentarif eingestuft. Dieser Tarif gewährt zwar nur eingeschränkte medizinische Leistungen, sichert aber wenigstens die Grundversorgung bei Schmerzen und in lebensbedrohlichen Situationen. Da der Notlagentarif erheblich günstiger ist, als der normale Beitrag, häufen sich auch sehr viel geringere Beitragsrückstände an.

Diese geplanten Veränderungen ernten jedoch nicht nur Zustimmung, sondern stoßen auch auf heftige Kritik. Politiker der Opposition und nicht wenige Experten sind der Meinung, dass die Reformen nur zu einer kurzfristigen Verbesserung der Situation führen. Auch nach dem Ende der Gnadenfrist werden einige Versicherte Beitragsschulden machen, die sie nicht zurückerstatten können. Sie treten vielmehr für die Einführung einer Bürgerversicherung ein, die jedem eine kostenlose medizinische Grundversorgung garantiert, unabhängig von der finanziellen Situation des Betroffenen.

Autor: Sonja Hess

Freiberufliche Autorin und Powerfrau, die sich in allen Bereichen zum Thema Arbeitsrecht, Finanzen und Karriere auskennt. Sie macht uns vor, dass es kein Problem ist, Familie und Beruf unter einen Hut zu bringen. 2012 hat sie ihren ersten Text für uns geschrieben und nach einer etwas längeren Babypause freut sie sich nun, wieder die Ärmel hochkrempeln und schreiben zu können