Gegenwärtig sind ungefähr 50 Millionen Bundesbürger Mitglieder in den gesetzlichen Krankenkassen. Seit dem 1. Januar 2011 wurde der Beitragssatz für alle gesetzlichen Krankenkassen einheitlich auf eine Höhe von 15,5 Prozent des Bruttogehalts festgelegt. Davon entfallen 7,3 Prozent auf den Arbeitgeberanteil und 8,2 Prozent auf den Arbeitnehmeranteil. Die Reform, die von der Bundesregierung am 26. März 2014 per Gesetzentwurf auf den Weg gebracht wurde, wird das verändern.
Was beinhaltet die Reform der gesetzlichen Krankenversicherung?
Wegen der guten wirtschaftlichen Entwicklung erreicht die Zahl der in Vollzeit beschäftigten Arbeitnehmer gegenwärtig einen Höchststand. Mehr Arbeitnehmer bedeuten auch mehr Mitglieder und somit mehr Beiträge für die gesetzlichen Krankenkassen. Dadurch sammelten sich bei ihnen insgesamt 30 Milliarden Euro Reserven an. Um diesen Überschuss abzubauen, entschied der Gesetzgeber, den einheitlichen Beitragssatz um 0,9 Prozent auf 14,6 Prozent zu senken. Die Senkung wird erreicht, indem der Sonderanteil der Arbeitnehmer in Höhe von 0,9 Prozent ab dem 1. Januar 2015 entfällt.
Was bringt die Reform den Krankenkassen?
Durch den Wegfall des Sonderanteils steht den Krankenkassen ab nächstes Jahr weniger Geld zur Verfügung. Insgesamt summieren sich die Beträge zu 11 Milliarden Euro. Um ihren Finanzbedarf zu decken, können die gesetzlichen Krankenkassen ab nächstes Jahr einen Zusatzbeitrag von ihren Mitgliedern verlangen. Der Beitrag wird nicht als einmalige Zahlung fällig, wie es in der Vergangenheit geschah, sondern als dauernde Erhöhung des monatlichen Beitragssatzes. Benötigt die jeweilige Krankenkasse mehr als 0,9 Prozent monatlich, führt das für die Mitglieder zu einer Erhöhung der Beiträge, wird weniger Geld gebraucht, sinkt der Beitrag dagegen.
Was bedeutet das für die Mitglieder der Krankenkassen?
Das hängt ganz davon ab, ob ihre Krankenkasse gut wirtschaftet oder nicht. Je nachdem können die Beiträge fallen oder steigen. Das macht den Wechsel zu einer anderen Krankenkasse wieder attraktiver. In der Regel sind Mitglieder verpflichtet, mindestens 18 Monate bei ihrer aktuellen Krankenkasse zu bleiben. Steigt der monatliche Beitragssatz jedoch, können sie von einem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen und die Krankenkasse wechseln.
Warum wurde die Reform notwendig?
Die gute wirtschaftliche Lage mit einer hohen Zahl zahlender Mitglieder wird nicht ewig anhalten. In absehbarer Zeit werden die Ausgaben für die gesetzlichen Krankenkassen stark anwachsen. Das liegt nicht nur an der konjunkturellen Entwicklung, sondern auch am wachsenden Altersdurchschnitt der Bevölkerung und an den modernen medizinischen Präparaten und Therapien, die immer teurer werden.
Um den wachsenden Finanzbedarf der gesetzlichen Krankenkassen zu decken, müssten in Zukunft ohne die jetzige Reform wieder pauschale Zuzahlungen erhoben werden. Davon würden besonders Arbeitnehmer mit niedrigen Einkommen hart getroffen werden. Der neue Zusatzbeitrag wird im Gegensatz dazu abhängig vom Einkommen des Mitglieds erhoben und somit die Last gerecht verteilt. Gleichzeitig sollen die Krankenkassen dazu angehalten werden, effizienter zu arbeiten. Die Bundesregierung beobachtet die Situation aufmerksam. Sollte in Zukunft der Finanzbedarf der gesetzlichen Krankenkassen stärker als erwartet ansteigen, kann unter Umständen auch der Arbeitgeberanteil des Beitragssatzes erhöht und die Kassen mit Steuermitteln bezuschusst werden. Die Bundesregierung ist daran interessiert, den Beitragssatz stabil zu halten.