Krankenversicherung für Studenten: Gesetzlich oder doch Privat?

- 11.04.2014 von Marlen Schurr -

Krankenversicherung GKV und PKVMit der Immatrikulation an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Universität bzw. Fachhochschule werden Studenten automatisch versicherungspflichtig. Dabei stehen ihnen viele Möglichkeiten und Tarife zur Auswahl. Die Entscheidung für einen Tarif mit optimalen Preis-Leistungsverhältnis kann mehrere Hundert Euro Einsparungen pro Jahr bei vollem Leistungsumfang bedeuten.

Welche Tarife stehen zur Auswahl?

Am günstigsten, da beitragsfrei, ist immer noch die Familienversicherung der GKV. Sie ist jedoch an viele Beschränkungen wie Alters- und Einkommensgrenzen gebunden und kommt für viele Studenten daher nicht in Betracht. Im Rahmen der privaten Krankenversicherung (PKV) haben Studenten mehrere Optionen, um eine Krankenversicherung abzuschließen.

Eine der Möglichkeiten ist die private Krankenversicherung für Studenten (PSKV). Diese wird von den Anbietern Allianz Krankenversicherung, Bayerische Beamtenkasse, Central, Debeka, Gothaer und Landeskrankenhilfe gemeinsam angeboten und zeichnet sich durch relativ günstige Beiträge aus. Studenten in der Altersgruppe 25 – 29 Jahre bezahlen aktuell 99,50 Euro pro Monat, da der Beitragssatz kürzlich gesenkt wurde.

Dafür sind aber die Leistungen bei dieser Art der Krankenversicherung im Vergleich zum Standardtarif der PKV stark eingeschränkt. So werden viele medizinischen Leistungen nur bis zum 1,7 oder gar nur 1,3 fachen des Regelsatzes der Gebührenordnung für Ärzte erstattet. Im Standardtarif der PKV erfolgt eine Erstattung bis zum 2,5 fachen, in Ausnahmefällen sogar bis zum 3,5 fachen des Regelsatzes. Zudem erlaubt die PKV keine freie Wahl des Krankenhauses und keine Behandlung durch den Chefarzt. Als Alternative können sich Studenten bei einer PKV ihrer Wahl für einen speziellen Studententarif entscheiden. Dort erhalten sie deutlich bessere Leistungen als bei der PSKV, müssen dafür aber auch höhere Beiträge bezahlen.

Gibt es noch andere Möglichkeiten?

Ja, Studenten können sich bei der GKV, und zwar bei der Krankenversicherung der Studenten (KvdS) versichern lassen. Dort erhalten Sie dieselben Leistungen wie alle gesetzlich Versicherten, bezahlen aber niedrigere Beiträge. Der Beitragssatz liegt aktuell bei 10,85 Prozent des Einkommens. Als Einkommen wird ein Betrag von 597 Euro im Monat zu Grunde gelegt. Daraus ergibt sich ein Monatsbeitrag von 64,77 Euro, zu dem durch das BAföG ein Zuschuss von 62 Euro gezahlt wird. Allerdings kann die Krankenversicherung der Studenten nur bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres oder des 14. Semesters in Anspruch genommen werden.

Wie geht es nach dem Studium weiter?

Während des Studiums können Studenten ihre einmal gewählte Krankenversicherung nicht wechseln. Diese Möglichkeit ergibt sich erst, wenn das Ende der Studienzeit naht. Läuft die Krankenversicherung für Studenten aus, haben Studenten bis zu 3 Monate nach dem Auslaufen Zeit, sich freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung zu versichern. Danach existiert diese Möglichkeit nicht mehr. Die GKV bietet für maximal 6 Monate einen Übergangstarif für Studierende in der Abschlussphase an.

Wer möchte und die Voraussetzungen erfüllt, kann sich natürlich auch in der PKV versichern. Bekommt der Student nicht unmittelbar nach dem Examen eine Stelle, kann er sich auch mit einer Anwartschaft in einer PKV die spätere Rückkehr in die gewählte PKV sichern. Eine Rückkehr in die GKV ist möglich, wenn der Ex-Student über den Arbeitgeber gesetzlich versichert wird. / Fotoquelle: fotolia.de / © Andrey Popov

Autor: Marlen Schurr

Eine Autorin der ersten Stunde und Frauchen von Emma. Marlen hat Betriebswirtschaft studiert und danach lange bei einer großen Bank gearbeitet. Finanzen und Wirtschaftsthemen sind ihr Steckenpferd, auch bei der Altersvorsorge weiß sie, wovon sie schreibt. Während ihrer Elternzeit hat sie zum Glück immer wieder Zeit gefunden, sich durch Seminare und Vorträge auf dem Laufenden zu halten und arbeitet inzwischen wieder stundenweise in ihrem alten Job, getreu dem Motto „einmal Banker, immer Banker“. Wir freuen uns, dass sie auch den Weg zu uns zurückgefunden hat und wieder da ist!