Mehr als 6 Wochen krank: Wie wird das Krankengeld berechnet?

- 15.09.2015 von Sonja Hess -

Krankengeld und LohnfortzahlungWenn ein Arbeitnehmer mehr als sechs Wochen krank ist, dann macht ihm meist nicht nur die Erkrankung an sich zu schaffen. Er muss sich regelmäßig auch auf weniger Geld auf dem Konto einrichten. Nach sechs Wochen Krankheit endet die Lohnfortzahlungspflicht durch den Arbeitgeber. Der Kranke hat jetzt einen Anspruch auf Krankengeld, der sich gegen die gesetzliche Krankenversicherung richtet.

Grundsätzliches zur Lohnfortzahlung

Das Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) regelt die Fortzahlungspflicht für den Lohn.
Arbeitnehmer haben grundsätzlich ab der 5. Woche eines bestehenden Arbeitsverhältnisses einen Anspruch auf Fortzahlung ihres Lohns für den Zeitraum von sechs Wochen. Voraussetzung ist eine Arbeitsunfähigkeit, deren Eintritt nicht auf einem Verschulden des Arbeitnehmers beruht. Grundsätzlich hat der erkrankte Arbeitnehmer innerhalb der sechs Wochen nach dem Lohnausfallsprinzip Anspruch auf seinen normalen Lohn. Tarifverträge können von dieser Bemessungsgrundlage abweichen.

Krankengeld – Voraussetzungen und Berechnung

Nach sechs Wochen Lohnersatz durch den Arbeitgeber endet dessen Lohnfortzahlungspflicht.
Nunmehr hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf Krankengeld. Das Krankengeld ist eine Lohnersatzleistung, die im 5. Sozialgesetzbuch geregelt ist. Diese Lohnersatzleistung wird gezahlt, wenn ein Arbeitnehmer länger als sechs Wochen arbeitsunfähig krank oder stationär behandelt wird.
Ein Sonderfall ist das sogenannte Kinderkrankengeld, das unter bestimmten Voraussetzungen von einem Elternteil beansprucht werden kann. Kinderkrankengeld wird gewährt, wenn dieser zur Beaufsichtigung und Pflege seines erkrankten und bei ihm mitversicherten Kindes unter zwölf Jahren seiner vertraglichen Arbeitspflicht nicht nachkommen kann.

Voraussetzungen für den Bezug von Krankengeld

Der Arbeitnehmer muss arbeitsunfähig krank sein und infolgedessen an der Ausübung seiner Arbeit gehindert sein. Ein Arbeitsloser ist arbeitsunfähig krank, wenn er auch die Tätigkeiten nicht verrichten kann, für die er sich bei der Agentur für Arbeit zur Verfügung gestellt hat. Ebenfalls einen Anspruch auf Krankengeld haben Krankenversicherte, die auf Kosten der Krankenkasse stationär in einem Krankenhaus, einer Vorsorge-, beziehungsweise in einer Rehabilitationseinrichtung behandelt werden. Krankengeld erhalten nur Versicherte mit Krankengeldanspruch, also pflichtversicherte Arbeitnehmer und auch arbeitslose Arbeitnehmer. Wer als Selbstständiger in einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist, hat nur einen Anspruch auf Krankengeld, wenn er einen entsprechende Tarif abgeschlossen hat.

Wann beginnt der Anspruch?

Einen Tag nach ärztlicher Feststellung der Arbeitsunfähigkeit entsteht der Anspruch auf Krankengeld, der dann für die sechs Wochen der Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber ruht. Arbeitnehmer, die noch nicht vier Wochen bei ihrem Arbeitgeber beschäftigt sind und somit noch keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung haben, können sofort Krankengeld beantragen. Der Anspruch auf Krankengeld ruht auch, solange die Krankenversicherung noch keine Meldung von der Arbeitsunfähigkeit durch den Versicherten erhalten hat. Es obliegt diesem, seine Arbeitsunfähigkeit innerhalb einer Woche an die gesetzliche Krankenversicherung zu melden.

Berechnung des Krankengeldes

Das (Brutto-) Krankengeld beträgt 70 % des regelmäßigen beitragspflichtigen (Brutto-) Arbeitsentgelts vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit. Das regelmäßige (Brutto-) Arbeitsentgelt ist das sogenannte Regelentgelt. Es berechnet sich wie folgt:
Zunächst entspricht es der Summe aus dem Brutto­gehalt des letzten Monats vor Beginn der Arbeits­un­fähigkeit. Diese Bruttogehalt wird durch 30 geteilt. Hinzugerechnet werden die Einmalzahlungen (etwa Urlaubs­geld, Weihnachts­geld, Gewinn­beteili­gun­gen, Jubiläumszahlungen und andere) aus den letzten 12 Monaten vor der Beginn der Arbeitsunfähigkeit, nachdem diese durch 360 geteilt wurden. Krankengeld wird pro Kalendertag berechnet, so dass ein durchschnittliches tägliches Entgelt ermittelt wird. Das Krankengeld wird begrenzt auf maximal 90 % des individuellen Nettoarbeitsentgelts und die geltende Beitragsbemessungsgrenze. Bei einem schwankendem Entgelt wird das Durchschnittsentgelt der letzten drei Monate der Berechnung für das Krankengeld zugrunde gelegt.

Das Netto-Krankengeld pro Tag ergibt sich nach dem Abzug der Beiträge für die Renten­ver­sicherung, die Pflege­ver­sicherung und die Arbeitslosenversicherung.

Dauer des Krankengeldbezuges

Die Krankengeldzahlung ist grundsätzlich nicht zeitlich beschränkt. Für dieselbe Krankheit wird Krankengeld nur für die Dauer von maximal 78 Wochen oder 546 Kalendertage innerhalb einer Blockfrist von 3 Jahren gezahlt. Das Hinzutreten einer weiteren Krankheit verlängert die Zahlung für Krankengeld nicht.

Wie wird Krankengeld gezahlt?

Besteht der Anspruch auf Zahlung von Krankengeld für einen ganzen Monat, dann wird das Krankengeld für 30 Tage gezahlt. Bei Teilmonaten zählen die tatsächlichen Kalendertage pro Monat.

Krankengeldrechner erleichtern die Eigenberechnung von Krankengeld

Spezielle Krankengeldrechner können dabei helfen, den eigenen Krankengeldanspruch im Vorfeld zu berechnen und so die Einbuße an Geld zu bestimmen, die bei der Umstellung von Lohnfortzahlung auf Krankengeld entsteht. / Fotoquelle: dreamstime.com / © Eric Gevaert

Autor: Sonja Hess

Freiberufliche Autorin und Powerfrau, die sich in allen Bereichen zum Thema Arbeitsrecht, Finanzen und Karriere auskennt. Sie macht uns vor, dass es kein Problem ist, Familie und Beruf unter einen Hut zu bringen. 2012 hat sie ihren ersten Text für uns geschrieben und nach einer etwas längeren Babypause freut sie sich nun, wieder die Ärmel hochkrempeln und schreiben zu können