Der 1. Januar 2014 brachte für Versicherte in gesetzlichen Krankenkassen eine wichtige Neuerung: die elektronische Gesundheitskarte als Pflicht. Sie löst die seit 1995 geltende Krankenversicherungskarte ab. Damit gehen jahrelange Kontroversen zu Ende. An der elektronischen Gesundheitskarte führt künftig kein Weg mehr vorbei.
Mehr Transparenz und Effizienz
Ziel der neuen Karte ist die bessere digitale Vernetzung von Patientendaten mit den medizinischen Leistungserbringern – angefangen von Ärzten, Krankenhäusern und Apotheken bis hin zu den Versicherungen. Damit sollen Kommunikation und Informationsaustausch verbessert, die Leistungseffizienz verbessert und letztlich Kosten gespart werden.
Ausweitung der potentiellen Datenbasis
Mit der elektronischen Gesundheitskarte können künftig wesentlich mehr Patienteninformationen erfasst und weitergegeben werden als dies bei der Krankenversicherungskarte der Fall war. Neben den wesentlichen Patienten- und Versicherungsdaten der alten Karte kann die elektronische Gesundheitskarte theoretisch auch medizinische Daten zur Notfallversorgung, den elektronischen Arztbrief, die elektronische Patientenakte, Daten zur sicheren Anwendung von Arzneimitteln sowie weitere Angaben speichern. Die Nutzung der erweiterten Speichermöglichkeiten soll allerdings nur schrittweise umgesetzt werden. Patienten entscheiden darüber hinaus grundsätzlich selbst, in welchem Umfang über Pflichtangaben hinaus Daten erfasst und transferiert werden. Neu ist auch das Patienten-Lichtbild auf der Gesundheitskarte. Damit soll eine zweifelsfreie Identifikation des Karteninhabers erleichtert werden.
Datenschutz-Bedenken berücksichtigt
Das Projekt war und ist wegen des Umfangs der möglichen Datenspeicherung und -weitergabe umstritten. Kritiker warnen vor der Gefahr des ‚gläsernen Patienten‘, Befürworter weisen auf die Vorteile einer schnelleren und besseren Verfügbarkeit von Patienteninformationen hin. Datenschutz gehört daher zu den Punkten, auf die bei der Gestaltung der neuen Karte großer Wert gelegt wurde. Im Rahmen der eingesetzten Chip-Technologie wurden die Voraussetzungen geschaffen, dass nur verschlüsselte Daten erfasst werden. Die Datenübertragung erfolgt mittel eines eigenen, besonders abgesicherten Informationsnetzes. Patienten müssen durch eine PIN-Eingabe der Datennutzung – von Notfällen abgesehen – ausdrücklich zustimmen. Mit diesen Datenschutz-Maßnahmen sollen Manipulationen und unberechtigter Datenzugriff verhindert werden. Kritiker stellt dies nicht abschließend zufrieden.
95 Prozent haben schon die neue Karte
Die gesetzlichen Krankenkassen haben bereits seit einiger Zeit damit begonnen, ihre Versicherten mit der neuen elektronischen Gesundheitskarte auszustatten. Angaben des Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenversicherungen zufolge sollen inzwischen 95 Prozent der Versicherten im Besitz der neuen Karte sein. Bei den restlichen fünf Prozent handelt es sich vor allem um Personen, die wegen Datenschutz-Bedenken bisher ihr Lichtbild nicht eingereicht oder dies schlicht vergessen haben.
Übergangsfrist bis zum 1.10.2014
Wer jetzt noch ohne elektronische Gesundheitskarte ist und zum Arzt geht, hat noch eine Schonfrist. Krankenkassen und Kassenärztliche Bundesvereinigung haben sich darauf verständigt, dass bis zum 1. Oktober 2014 auch noch eine Behandlung gegen Vorlage der alten Krankenversicherungskarte erfolgen kann. Eine Verpflichtung dazu besteht allerdings nicht. Wer danach ohne Karte zum Arzt kommt, kann zwar auch auf eine Behandlung hoffen, muss sich aber darauf einstellen, dass der Arzt dann privat mit ihm abrechnet.
Flächendeckende Umsetzung
So umstritten die neue elektronische Gesundheitskarte ist, seit Jahresbeginn ist sie Realität. Und auch die fünf Prozent Restanten werden sich ihr auf Dauer nicht entziehen können.