Präventionsmaßnahmen – Was bieten die Krankenkassen?

- 16.08.2017 von Gaby Mertens -

Präventivmaßnahme PKG und GKVVorbeugen ist besser als heilen. Diese alte Weisheit hat auch heute noch uneingeschränkte Gültigkeit. Bei den Krankenkassen heißen Angebote im Rahmen der Vorsorge „Präventivmaßnahmen“. Die Kassen sind sogar vom Gesetzgeber durch §1 SGB V dazu verpflichtet, solche Maßnahmen anzubieten und einen Teil ihrer Einnahmen dafür auszugeben. In § 20 SGB V sind Einzelheiten dieser Präventivmaßnahmen festgelegt – unter anderem auch darüber, wie viel eine Krankenkasse pro Versicherten und Jahr an Präventivleistungen aufbringen müssen.

Was sind Präventivmaßnahmen und welche werden angeboten?

Als Präventivmaßnahmen werden alle Maßnahmen bezeichnet, die darauf abzielen, den Ausbruch einer Krankheit oder die Entstehung eines Schadens zu verhindern, Maßnahmen, die der Erhaltung des Gesundheitszustands dienen oder die ihn verbessern. Dazu zählen insbesondere Folgende:

  • Impfungen
  • Schwangerschaftsvorsorge
  • Untersuchungen für Kinder
  • Früherkennung von Krankheiten

Zu letzterem Bereich zählen unter anderem die Früherkennung von Diabetes Typ II, klinischer Depression aber auch die Krebsfrüherkennung (beispielsweise Brust- oder Prostatakrebs). Weiterhin bezahlen oder bezuschussen die Krankenkassen Maßnahmen, die zu einer gesunden Lebensweise beitragen. Dazu gehören unter anderem Reduzierung des Gewichts und/oder des Konsums von Nikotin und Alkohol. Zu den Maßnahmen der Gesundheitsvorsorge, deren Kosten übernommen oder bezuschusst werden, gehören aber auch Kuraufenthalte und eine ganze Reihe von Kursen, darunter fallen zum Beispiel

  • Ernährungsberatung
  • Stressbewältigung
  • Präventive Rückenschule
  • Fitnesskurse

und viele andere Maßnahmen.

Wie erfolgt die Förderung von Präventivmaßnahmen?

Dafür haben die Krankenkassen mehrere Möglichkeiten. Sie können zum Beispiel die Kosten für bestimmte Maßnahmen in vollem Umfang übernehmen. Das ist beispielsweise bei den meisten Impfungen der Fall. Auch bei Maßnahmen zur Früherkennung von Krankheiten werden die Kosten in der Regel übernommen. Manchmal geschieht das aber erst ab einem bestimmten Lebensalter. Bei anderen Präventivmaßnahmen, wie zum Beispiel Kuren, zahlen die Krankenkassen einen Zuschuss. Mehr und mehr Krankenkassen bieten auch so genannte Bonusprogramme an. Wer gesund lebt und das nachweisbar dokumentiert, beispielsweise durch die Teilnahme an einer Ernährungsberatung oder an einem Fitnesskurs, wird durch die Krankenkassen belohnt. Die Belohnung kann in vielfältiger Form geschehen, wie die Rückerstattung von Beiträgen oder auch durch Sachleistungen wie Fitness-Armbänder oder Sportgeräte.

Welche Krankenkasse bietet welche Präventivmaßnahmen an?

Das ist von Kasse zu Kasse verschieden. Bestimmte Maßnahmen, darunter auch Impfungen oder Maßnahmen zur Früherkennung von Krankheiten müssen von allen gesetzlichen Krankenkassen angeboten und die Kosten dafür in der Regel übernommen werden. Von dieser Regel gibt es jedoch einige Ausnahmen. So übernehmen nicht alle Krankenkassen die Kosten für Reiseimpfungen.
Andere Präventivmaßnahmen werden nur von bestimmten Krankenkassen angeboten. Nicht immer findet man darüber im Internet ausreichende Informationen. Besonders bei kleineren Krankenkassen empfiehlt es sich, den Kundenservice anzurufen oder in die örtliche Filiale zu gehen. Die Mitarbeiter dort sind in der Lage, exakte Auskunft zu geben. Manche Präventivmaßnahmen werden auch nur für eine begrenzte Zeit angeboten. Daher ist es ebenfalls ratsam, das Informationsmaterial, dass die Krankenkassen an ihre Mitglieder in regelmäßigen Abständen in Form von Magazinen oder Rundschreiben verschicken, aufmerksam zu lesen und nicht achtlos in den Papierkorb zu werfen.

Von Präventivmaßnahmen profitiert nicht nur der Einzelne, sondern die gesamte Solidargemeinschaft der Versicherten, weil es immer effizienter ist, die Entstehung einer Krankheit zu verhindern oder sie in einem frühen Stadium zu heilen, anstatt zu warten, bis sie voll zum Ausbruch gekommen ist. Bevor man sich zur Teilnahme an einer Präventivmaßnahme entschließt, sollte man sich immer erst bei seiner Krankenkasse erkundigen, ob die Kosten übernommen oder bezuschusst werden oder ob es dafür einen Bonus gibt. / Fotoquelle: fotolia.de / © annaileish

Autor: Gaby Mertens

Auch Gaby war in der Versicherungsbranche tätig und hat schreibt schon seit 2011 für unser Magazin. Nach einer längeren Auszeit im Ausland ist sie nun wieder da, und wir freuen uns, dass sie uns wieder mit ihren Texten unterstützt und immer eine Tüte Gummibärchen für die Kollegen bereithält.