Durch die letzte Reform der Krankenversicherung wurde der Beitragssatz für alle gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) einheitlich auf 15,5 Prozent des Bruttolohns festgelegt. Davon entfallen 8,2 Prozent auf den Arbeitnehmer und 7,3 Prozent auf den Arbeitgeber. Durch die geplante Reform, die im Januar 2015 in Kraft treten soll, ergeben sich für die rund 50 Millionen beitragspflichtige Mitglieder der GKV einschneidende Veränderungen.
Was ändert sich bei der Reform der Krankenversicherung?
Der Beitragssatz sinkt um 0,9 Prozent von 15,5 auf 14,6 Prozent. Davon tragen Arbeitgeber und Arbeitnehmer jeweils die Hälfte (7,3 Prozent). Der Arbeitgeberanteil wird auf 7,3 Prozent festgelegt. Das geschieht, um die Höhe der Lohnnebenkosten zu begrenzen. Dadurch wird gewährleistet, dass deutsche Unternehmen international konkurrenzfähig bleiben und Arbeitsplätze langfristig gesichert werden. Der bis jetzt vom Arbeitnehmer allein zu tragende Sonderbeitrag in Höhe von 0,9 Prozent entfällt. Um Mehrkosten zu decken, sind die Krankenversicherungen ab 2015 berechtigt, einen Zusatzbeitrag zu erheben. Die Höhe des Zusatzbeitrags hängt vom Einkommen des Arbeitnehmers ab und wird von jeder Kasse selbst festgelegt. Der bis jetzt gültige einheitliche Sonderbeitrag oder pauschale Zusatzzahlungen werden abgeschafft.
Welche Auswirkungen hat die Reform für die Versicherten?
Zunächst einmal ergeben sich durch die Reform positive Effekte für die Mehrzahl der Versicherten. Weil die Beiträge sinken, steigt der Nettolohn. Die meisten Kassen verfügen über erhebliche finanzielle Reserven, so dass es wenig wahrscheinlich wird, dass sofort Zusatzbeiträge erhoben werden. Falls die Notwendigkeit dazu entsteht, haben die betroffenen Mitglieder ein Sonderkündigungsrecht und können zu einer günstigeren Krankenkasse wechseln.
Warum wurde die Reform notwendig?
Zunächst einmal müssen alle gesetzlichen Krankenkassen mit dem Beitragssatz von 14,6 Prozent auskommen. Viele unter ihnen werden jedoch langfristig nicht um die Erhebung von Zusatzbeiträgen herumkommen. Durch die Möglichkeit, deren Höhe selbst festzulegen, wird der Wettbewerb unter den gesetzlichen Krankenkassen wieder angeregt. Wenn einzelne Krankenkassen keinen massiven Schwund an Mitgliedern erleiden wollen, müssen sie effizienter arbeiten und die Gelder der Beitragszahler nicht verschwenden. Für die Mitglieder wiederum wird es sich in Zukunft wieder lohnen, zu einer günstigeren Krankenkasse zu wechseln.
Führen die Zusatzbeiträge zu Benachteiligungen?
Im Gegensatz zu den alten Zusatzzahlungen, die pauschal berechnet wurden und für alle gleich waren, richten sich die Zusatzbeiträge nach dem Einkommen des Versicherten. Dadurch wird gewährleistet, dass Geringverdiener nur wenig bezahlen müssen und gut verdienende Arbeitnehmer einen relativ höheren Beitrag entrichten. Durch diese Veränderung werden die Zusatzbeiträge gerechter verteilt als das bis jetzt der Fall war. Wenn die Beiträge zur Krankenkasse durch andere Leistungsträger übernommen werden (zum Beispiel die Agentur für Arbeit) im Fall von Bezug von ALG I oder ALG II, übernehmen in Zukunft diese Träger auch die Bezahlung der Zusatzbeiträge. Die beitragspflichtigen Einkommen der Mitglieder der verschiedenen Krankenkassen werden mathematisch angeglichen, um Verzerrungen im Wettbewerb zwischen den Kassen zu vermeiden. Dadurch soll vermieden werden, dass einzelne Kassen Arbeitnehmer mit höherem Einkommen bevorzugt aufnehmen. Die Reform wurde notwendig, um den zu erwartenden Kostenanstieg im Gesundheitswesen zu dämpfen.