Änderungen durch die Reform der Pflegeversicherung im Juli 2023

- 29.06.2023 von Daniela Lütke -

Seit dem 1. Januar 1995 ist die Pflegeversicherung die fünfte Säule der Sozialversicherung (neben Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Unfallversicherung), deren Beiträge sich nach dem jeweiligen Einkommen des Versicherten richten, wobei auch der Arbeitgeber einen Anteil zahlt. Seit dem 1. Juli 2023 müssen sich die Versicherten auf einen geänderten Beitragssatz einstellen.

Bundesverfassungsgericht fordert stärkere Entlastung von Familien mit zwei und mehr Kindern

Die Pflegeversicherung war schon mehrfach Thema vor dem Bundesverfassungsgericht. Zunächst mussten Versicherte mit und ohne Kinder den gleichen Beitrag zahlen. Das war nicht mit dem Grundgesetz vereinbar, da Eltern mit Kindern zur Funktionsfähigkeit des Systems beitragen. Die Bundesregierung änderte daraufhin die Beitragssätze. Danach zahlten Eltern mit Kindern monatlich 0,35 Prozent weniger an Pflegeversicherungsbeiträgen als Kinderlose. Im April 2022 entschied das Bundesverfassungsgericht, dass dies nicht ausreicht. Eltern mit zwei und mehr Kindern sollen stärker entlastet werden. Dem trägt die Gesetzesänderung Rechnung. Nicht nur die Beiträge sinken mit der Kinderzahl, sondern auch der Arbeitnehmeranteil.

Folgende Prozentsätze müssen Arbeitnehmer seit dem 1. Juli 2023 zahlen:

  • Keine Kinder: 4 Prozent (Arbeitnehmeranteil: 2,3 Prozent)
  • Ein Kind: 3,4 Prozent (Arbeitnehmeranteil: 1,7 Prozent)
  • Zwei Kinder: 3,15 Prozent (Arbeitnehmeranteil: 1,45 Prozent)
  • Drei Kinder: 2,90 Prozent (Arbeitnehmeranteil: 1,2 Prozent)
  • Vier Kinder: 2,65 Prozent (Arbeitnehmeranteil: 0,95 Prozent)
  • Fünf und mehr Kinder: 2,4 Prozent (Arbeitnehmeranteil: 0,7 Prozent)

Höhere Leistungen ab Januar 2024

Nicht nur die Beiträge werden an die gesetzlichen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts angepasst, auch die Leistungen verbessern sich. Ab 1. Januar 2024 steigen das Pflegegeld und die ambulanten Betreuungsleistungen um jeweils 5 Prozent.

Das Pflegeunterstützungsgeld kann von pflegenden Angehörigen künftig zehn Tage pro Kalenderjahr in Anspruch genommen werden. Die Leistungen der Verhinderungspflege und der Kurzzeitpflege werden zu einem gemeinsamen Jahresbetrag zusammengefasst, den die Pflegenden wahlweise für beide Leistungen verwenden können. Diese Regelung tritt grundsätzlich erst zum 1. Januar 2025 in Kraft. Für Pflegebedürftige der Pflegegrade 4 und 5 gilt die Änderung bereits ab dem 1. Januar 2024.

Pflegebedürftige, die sich in einer vollstationären Pflegeeinrichtung befinden, erhalten ab dem 1. Januar 2024 einen höheren Zuschuss. Dieser richtet sich nach der Dauer des Aufenthaltes. Wer bis zu einem Jahr bleibt, erhält statt 5 Prozent dann 15 Prozent, bei bis zu zwei Jahren beträgt der Zuschuss 30 Prozent (derzeit 25 Prozent). Bei bis zu drei Jahren sind es 50 Prozent (bisher 45 Prozent) und bei mehr als drei Jahren 75 Prozent (bisher 70 Prozent).

Zum 1. Januar 2025 und zum 1. Januar 2028 werden die Geld- und Sachbezüge überprüft und an die Preisentwicklung angepasst. Das Verfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit vereinfacht sich.

Die Arbeitsbedingungen in der Pflege verbessern sich

Um dem Personalmangel zu begegnen, wurde ein Personalbemessungsverfahren eingeführt, dessen Umsetzung beschleunigt werden soll. Darüber hinaus soll es Personal in Springerpools geben, auf die bei Engpässen zurückgegriffen werden kann. Die Rahmenbedingungen für die Anwerbung ausländischer Pflegekräfte sollen verbessert werden. Für Leiharbeit darf maximal der normale Pflegesatz gezahlt werden.

Ein Kompetenzzentrum Digitalisierung ist geplant, um den Einsatz digitaler Technologien in der Pflege zu erleichtern. Außerdem sollen mehr Mittel für die Anschaffung entsprechender Geräte zur Verfügung gestellt werden.

Kurz zusammengefasst

Arbeiter und Angestellte müssen sich ab dem 1. Juli auf veränderte Beiträge zur Pflegeversicherung einstellen. Kinderlose zahlen mehr, Beitragszahler ab zwei Kindern weniger für die Pflegeversicherung. Außerdem gibt es Änderungen bei den Leistungssätzen und auch die Arbeitsbedingungen in der Pflege sollen verbessert werden. / Fotoquelle: © Halfpoint – Shutterstock.com

Autor: Daniela Lütke

Daniela ist 2016 zu uns gestoßen. Als Journalistin und ehemalige Unternehmensberaterin hat sie sich ein enormes Wissen zu den Themen Ausbildung, Beruf & Karriere aufgebaut und versteht es, dieses geschickt in Worte zu fassen.