Die elektronische Gesundheitskarte

- 19.05.2021 von Gaby Mertens -

eGK und PatientBereits vor einigen Jahren wurde die elektronische Gesundheitskarte (eGK) bei den gesetzlichen Krankenkassen eingeführt. Seit dem 1. Januar 2015 gilt sie als alleiniger Nachweis der gesetzlichen Krankenversicherungen.

Wer braucht die eGK und welche Daten sind gespeichert?

Die elektronische Gesundheitskarte ist Pflicht für alle gesetzlich Versicherten. Ab dem Alter von 15 Jahren muss auf der eGK ein Foto des Patienten aufgedruckt sein. Das wird von den Krankenkassen gefordert, um eine missbräuchliche Benutzung zu vermeiden. Auf der Karte sind bis jetzt nur die sogenannten Stammdaten des Patienten gespeichert. Dabei handelt es sich um folgende Angaben:

  • Vor- und Nachnamen
  • Geschlecht
  • Geburtsdatum
  • Wohnanschrift
  • Versichertennummer
  • Versichertenstatus (zahlendes Mitglied, Rentner oder mitversichertes Familienmitglied)
  • Name der Krankenkasse und Kassennummer

Die Informationen sind auf einem Chip gespeichert. Sie können mit speziellen Lesegeräten in den Arztpraxen eingesehen und bei Bedarf aktualisiert werden.

Warum wurde die elektronische Gesundheitskarte eingeführt?

Bis jetzt dient die eGK hauptsächlich dazu, zu verhindern, dass sich unberechtigte Personen gesundheitliche Leistungen erschleichen. Dazu dient das aufgedruckte Foto. Die Mitarbeiter in der Arztpraxis können zudem checken, ob der Versichertenstatus noch aktuell ist. Der Hauptgrund für die Einführung der eGK ist jedoch die zentrale Erfassung von Gesundheitsdaten. In der Praxis sieht es häufig so aus, dass viele Patienten bei mehreren Spezialisten gleichzeitig in Behandlung sind. Jeder der Fachärzte führt seine eigene Therapie aus und verschreibt Medikamente. Die entsprechenden Dokumente sind an den verschiedensten Stellen gelagert. Nicht selten kommt es sogar vor, dass die verschiedenen Ärzte gar nichts voneinander wissen.

Das ferne Ziel der elektronischen Gesundheitskarte ist allerdings die elektronische Patientenakte (ePA). Damit ist gemeint, dass auf der Gesundheitskarte alle medizinischen Daten des Patienten gespeichert sind.

Welche Vorteile hat die elektronische Gesundheitskarte?

Die Vorteile der eGK liegen in der Zukunft. Sie soll den Arzt über alle aktuellen Behandlungen und Therapien informieren, die der Patient gerade durchläuft. Dadurch weiß dann jeder Arzt zum Beispiel, welche Medikamente der Patient in welcher Dosierung und für wie lange einnimmt. Das verhindert unter Umständen Wechselwirkungen, die sich aus der gleichzeitigen Einnahme zweier oder mehrerer unterschiedlicher Arzneimittel ergeben können. Darüber hinaus kann zum Beispiel vermerkt werden, ob Allergien gegen bestimmte Medikamente oder Stoffe bestehen. Auf der Gesundheitskarte kann dann auch ein elektronischer Medikationsplan hinterlegt werden. Es bestehen noch viel größere Möglichkeiten. So können auf der Karte zum Beispiel auch Arztberichte, Entlassungsschreiben oder Therapiepläne gespeichert werden. Falls der Patient Implantate oder medizinische Hilfsmittel im oder am Körper trägt, kann das ebenfalls vermerkt werden.

Auch den Patienten soll die Möglichkeit gegeben werden, Daten auf seiner Gesundheitskarte zu speichern. Er kann zum Beispiel dort seine Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht ablegen oder erklären, dass er Organspender ist bzw. einer Entnahme von Organen widersprechen.

Kurz gesagt, werden durch die elektronische Gesundheitskarte Verwaltungs- und Behandlungskosten verringert. Der Patient profitiert von einer größeren Sicherheit, weil alle seine behandelnden Ärzte Zugriff auf die Informationen haben.

Was sind die Nachteile der elektronischen Gesundheitskarte?

Das Programm steckt noch immer in den Anfängen. Zwar gibt es die Gesundheitskarten bereits seit einigen Jahren, bis jetzt sind darauf aber nur die Stammdaten gespeichert. Bis zur elektronischen Patientenakte, dem elektronischen Medikationsplan oder gar zur Speicherung einer Patientenverfügung ist es noch ein weiter Weg. Die dafür notwendige IT-Strukturen zu installieren kostet sehr viel Geld und Zeit.

Ein anderer Aspekt ist die Datensicherheit. Die Daten der Patienten werden auf externen Servern gespeichert. Die Betreiber behaupten zwar, dass sie vor dem Zugriff von Hackern und Cyberkriminellen geschützt seien, aber eine hundertprozentige Sicherheit gibt es aktuell noch nicht. Schließlich wurden sogar schon Datenbanken des US-Militärs gehackt, die eigentlich als absolut sicher galten. Ein anderer Nachteil entsteht, wenn die elektronische Gesundheitskarte entweder verloren geht oder beschädigt wird. Falls das bei einem Auslandsaufenthalt passiert, können dem Patienten ernsthafte Probleme entstehen.

Zusammenfassung

Die elektronische Gesundheitskarte ist bereits seit dem 1. Januar 2015 für alle Mitglieder der GKV verbindlich. Bis jetzt sind dort aber nur die Stammdaten gespeichert. In Zukunft soll sie alle wesentlichen medizinischen Informationen enthalten. Das erleichtert die Behandlung und senkt die Kosten./ Fotoquelle: © ESB Professional – Shutterstock.com

Autor: Gaby Mertens

Auch Gaby war in der Versicherungsbranche tätig und hat schreibt schon seit 2011 für unser Magazin. Nach einer längeren Auszeit im Ausland ist sie nun wieder da, und wir freuen uns, dass sie uns wieder mit ihren Texten unterstützt und immer eine Tüte Gummibärchen für die Kollegen bereithält.