Die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung

- 29.04.2020 von Daniela Lütke -

Pflegekasse und PflegegradWer pflegebedürftig ist, der ist auf Unterstützung angewiesen. Erster Ansprechpartner sind dabei die deutschen Pflegekassen, die je nach Bedarf ganz unterschiedliche Leistungen finanzieren.

Die Zahl der Pflegebedürftigen in Deutschland nimmt zu, was unter anderem auch daran liegt, dass die Bevölkerung immer älter wird. Allerdings ist das Thema nicht nur für ältere Menschen von größerer Bedeutung. Auch in jungen Jahren kann man zum Beispiel durch einen Unfall zu einem Pflegefall werden. Aus diesem Grund ist es keine schlechte Idee, sich generell einmal mit der Pflegeversicherung und den verschiedenen Leistungen vertraut zu machen.

Verschiedene Pflegearten

In Deutschland werden Pflegebedürftige nach sogenannten Stufen eingeteilt. Eine Stufe legt fest, wie hoch der Pflegegrad einer Person ist und welche Leistungen sie entsprechend benötigt. Grundsätzlich gilt, je höher der Grad desto mehr Geld zahlt die Pflegekasse. Insgesamt gibt es fünf verschiedene Pflegegrade, wobei eine Pflegebedürftigkeit erst ab der zweiten Stufe angenommen wird. Wer in den Pflegegrad 1 eingestuft wird, gilt nicht als pflegebedürftig und erhält nur im Falle einer vollstationären Pflege eine Leistung. Ab dem Pflegegrad 2 werden dagegen generell Leistungen gezahlt.

Wer gepflegt werden muss, hat in Deutschland drei verschiedene Möglichkeiten. Die erste Variante ist eine Pflege durch Angehörige oder andere ehrenamtliche Personen im Umfeld in den eigenen vier Wänden. In diesem Falle zahlt die Pflegekasse eine Geldleistung, die anschließend frei verwendet werden kann. In der Regel wird das Geld für Zuwendungen für die Pflegepersonen und für Anschaffungen rund um die Pflege genutzt. Es gibt allerdings keine Vorgaben der Pflegekasse, für was das Geld genutzt werden muss.

Die zweite Möglichkeit ist eine Pflege durch einen professionellen Pflegedienst. Auch hier bleibt die betroffene Person in den heimischen vier Wänden wohnen, wird jedoch in ihrem Alltag von professionellen Pflegern versorgt. Die Leistung der Pflegekasse wird hier als sogenannte Sachleistung bezeichnet. Dies bedeutet jedoch nur, dass das Geld direkt an den Pflegedienst überwiesen wird. Grundsätzlich besteht aber auch die Möglichkeit, Variante 1 und 2 zu mischen. Die Pflege kann also sowohl von einem Pflegedienst als auch von Angehörigen in gleichen Teilen erfolgen. Ist dies der Fall, wird auch das Pflegegeld als Geld- und Sachleistung geteilt gezahlt.

Die dritte Pflegemöglichkeit ist ein Pflegeheim, in dem die Person rund um die Uhr versorgt wird. Auch dann zahlt die Pflegekasse wieder in Form einer Sachleistung als einer direkten Überweisung an das Pflegeheim. Aufgrund dieser Tatsache ist das Pflegegeld bei einem Heimaufenthalt immer am größten, danach folgt der Pflegedienst und zum Schluss die Pflege im eigenen Heim. So erhalten Pflegebedürftige aktuell (2020) in der Stufe 4 beispielsweise 728 Euro für die Heimpflege, 1612 Euro, wenn sie einen Pflegedienst nutzen und 1775 bei einem Pflegeheimaufenthalt.

Antrag auf Pflegeleistungen

Die Pflegekassen in Deutschland werden bei einem Pflegefall nicht von allein aktiv. Wer Leistungen in Anspruch nehmen möchte, der muss immer zuerst einen Antrag stellen. Wichtig ist dabei, dass der Betroffene selbst der Antragsteller ist. Angehörige können also nicht einfach einen Antrag im Auftrag stellen. Allerdings ist es möglich, den Antrag für eine Person auszufüllen und diese anschließend unterschreiben zu lassen.

Voraussetzung für einen Antrag ist die Tatsache, dass der oder die Betroffene in den vergangenen zehn Jahren mindestens zwei Jahre in die jeweilige Pflegeversicherung eingezahlt. in der Regel handelt es sich bei der Pflegekasse um eine Körperschaft der eigenen Krankenkasse, an die man sich im Bedarfsfall wenden muss.

Private Absicherung empfehlenswert

Aufgrund der Tatsache, dass die Zahl der Pflegebedürftigen in Deutschland in den kommenden Jahren weiter zunimmt, ist davon auszugehen, dass auch die Kosten immer weiter steigen. Vor diesem Hintergrund kann eine private Zusatzversicherung durchaus interessant sein. Schon jetzt stößt das Pflegegeld oft an seine Grenzen, ein Zustand, der zukünftig vermutlich noch häufiger problematischer wird. / Fotoquelle: © Photographee.eu – Shutterstock.com

Autor: Daniela Lütke

Daniela ist 2016 zu uns gestoßen. Als Journalistin und ehemalige Unternehmensberaterin hat sie sich ein enormes Wissen zu den Themen Ausbildung, Beruf & Karriere aufgebaut und versteht es, dieses geschickt in Worte zu fassen.