Aufgrund der erhöhten Lebenserwartung und der sinkenden Zahl der Geburten altert die Gesellschaft immer mehr. Das hat zur Folge, dass immer mehr Menschen pflegebedürftig werden. Eine gute Alternative zur stationären Pflege (Unterbringung in einer Pflegeeinrichtung) ist die ambulante bzw. häusliche Pflege.
Was ist der Vorteil der häuslichen Pflege?
Von der häuslichen Pflege profitieren sowohl der Staat als auch die Senioren. Für den Staat ist es kostengünstiger, wenn alte Menschen so lange wie möglich zu Hause wohnen können. Fast alle Senioren möchten auch so lange wie möglich in ihrer gewohnten Umgebung leben. Das wird durch die ambulante Pflege ermöglicht. Laut §37 SGB V (Fünftes Sozialgesetzbuch) haben alle pflegebedürftige Personen auch einen Anspruch auf häusliche Pflege.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit die Pflegeversicherung einen Teil der Kosten übernimmt?
Um die Pflegebedürftigkeit einer Person festzustellen schickt der Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) einen Mitarbeiter zu dem Antragsteller. Er überprüft bei seinem Besuch die Notwendigkeit einer Pflege und sieht sich auch die örtlichen Gegebenheiten an. Seine Erkenntnisse teilt er dann dem MDK mit, die den Pflegebedürftigen in einen Pflegegrad einstuft. Entscheidet sich dieser zusammen mit seinen Angehörigen gegen eine stationäre Pflege, bieten sich ihm mehrere Möglichkeiten.
Pflege durch einen Angehörigen
Vielen Familienmitgliedern ist es wichtig, dass ihr Verwandter nicht von Fremden gepflegt wird, sie übernehmen diese Aufgabe lieber selbst. Auch Freunde, Nachbarn oder sonstige Bekannte können diese Aufgabe übernehmen. Für ihre Leistung steht dieser Person Pflegegeld zu, dessen Höhe sich nach dem jeweiligen Pflegegrad der zu betreuenden Person richtet. Für den Pflegegrad 1 zahlt die Pflegekasse kein Pflegegeld, da die betroffene Person noch viele Arbeiten des Alltags selbst übernehmen kann. Für den Pflegegrad 2 können 316 Euro im Monat für Pflegeleistungen beantragt werden, für den Pflegegrad 3 sind es 545 Euro, für Pflegegrad 4 beträgt die Höhe 728 Euro und für Pflegegrad 5 sind es 901 Euro an Pflegegeld. Für den Pflegegrad 1-5 kann zusätzlich ein monatlicher Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro in Anspruch genommen werden, der für haushaltsnahe Dienstleistungen, Essen auf Rädern oder Ähnliches verwendet werden kann. Auch können Rentenansprüche für die Pflege von Angehörigen geltend gemacht werden
Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst
Wird ein ambulanter Pflegedienst in Anspruch genommen, bleibt der monatliche Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro bestehen. Welcher Pflegeaufwand bei der zu pflegenden Person anfällt und welche Pflegesachleistungen hierfür angewendet werden müssen, beurteilt der Pflegedienst. Dieser reicht bei der Pflegekasse einen Kostenvoranschlag ein. Wird diesem zugestimmt, rechnet der Pflegedienst direkt mit der Pflegekasse ab. Dazu wird ein Pflegevertrag abgeschlossen. Folgende Ansprüche für Pflegesachleistungen sind möglich:
- Pflegegrad 2: 689 Euro
- Pflegegrad 3: 1298 Euro
- Pflegegrad 4: 1612 Euro
- Pflegegrad 5: 1995 Euro
Werden die Pflegesachleistungen nicht voll ausgeschöpft, können Kombi-Leistungen (Pflegesachleistungen + Pflegegeld) beantragt werden. Pflegebedürftige müssen sich allerdings zwischen den 3 Arten der Pflegeleistung entscheiden: Pflegegeld, Pflegesachleistung oder Kombi-Leistung. Diese Entscheidung ist im Normalfall für 6 Monate bindend. Danach ist ein Wechsel möglich. Wenn bei Bezug von Pflegegeld die pflegende Person erkrankt oder aus anderen Gründen die Pflege nicht mehr ausüben kann, ist auch ein früherer Wechsel möglich.
Welche Pflegesachleistungen werden angeboten?
Die Pflegesachleistungen, die durch den ambulanten Pflegedienst durchgeführt werden, sind nicht bei jedem Pflegebedürftigen gleich. Je nach Erkrankung oder Einschränkung wird individuell entschieden. Mögliche Leistungen sind:
- Medizinische Behandlungspflege: Dazu gehören zum Beispiel der Wechsel von Verbänden, die Gabe von Medikamenten oder die Verabreichung von Injektionen.
- Grundpflege: Das schließt beispielsweise Hilfe bei der Körperpflege, der Mobilität und bei der Ernährung ein. Viele Pflegebedürftige werden durch eine Pflegekraft regelmäßig gebadet.
- Hauswirtschaftliche Versorgung: Dieser Bereich schließt Einkaufen, Reinigung der Wohnung und gegebenenfalls Kochen mit ein.
- Seniorenbetreuung: Die Pflegekraft geht mit dem Pflegebedürftigen spazieren, begleitet ihn zu kulturellen Veranstaltungen oder liest ihm vor.
Darüber hinaus gibt es Beratungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen, Pflegekurse und Hilfestellung bei Beantragung des Pflegegelds. Angehörige, die die Pflege übernehmen und dafür Pflegegeld erhalten, haben ein Recht auf Beratung. Zusätzlich macht die Pflegekasse regelmäßig Besuche zur Qualitätssicherung.
Pflege durch eine 24-Stunden-Pflegekraft
Auch eine Pflege durch eine 24-Stunden-Pflegekraft ist möglich. Hierfür gibt es Agenturen, die sich auf die Vermittlung osteuropäischer Pflegekräfte spezialisiert haben. In der Regel wohnt die Pflegekraft mit im Haus oder der Wohnung des Pflegebedürftigen und steht ihm 24 Stunden am Tag zur Verfügung. Nach einer Dauer von jeweils 3 Monaten kommt es zu einem Wechsel der Pflegekraft.
Die Leistungen dieser privaten Pflegekraft können nicht mit der Pflegesachleistung abgerechnet werden, der Pflegebedürftige muss sie vom Pflegegeld bezahlen. Das reicht allerdings nicht aus. Die Differenz muss aus eigener Tasche bezahlt werden. Auch Kost und Logis müssen vom Pflegebedürftigen übernommen werden. Trotz der Kosten wird diese Option gern in Anspruch genommen. Pflegebedürftige sollten allerdings wissen, dass eine private Pflegekraft aus dem Ausland keine medizinische Behandlungspflege durchführen darf. / Fotoquelle: © Pixel-Shot – Shutterstock.com