Als im Frühjahr 2020 die Corona-Pandemie ihrem Höhepunkt zustrebte, fürchteten die Arztpraxen, dem Ansturm der Patienten nicht mehr gewachsen zu sein. Zu ihrer Entlastung und um die Infektionsgefahr zu reduzieren, führte die Bundesregierung die telefonische Krankschreibung ein. Nach dem Abflauen der Pandemie wurde sie ab dem 1. Juni 2022 erst abgeschafft, seit dem 7. Dezember 2023 kann man sich jedoch erneut per Telefon krankschreiben lassen.
Warum führte die Bundesregierung diese Regelung wieder ein?
Die telefonische Krankschreibung ist wieder möglich, weil sie sowohl von Ärzten als auch von Patienten sehr gut angenommen wurde. Sie erspart beiden Seiten viel Arbeit und Aufwand. Patienten in ländlichen Regionen profitieren besonders, sparen sie sich dadurch doch lange Wege und Wartezeiten.
Welche Regeln gelten für die telefonische Krankschreibung?
Ärzte und Ärztinnen können Patienten unter der Voraussetzung telefonisch krankschreiben, dass sie ihnen persönlich bekannt sind. Was damit gemeint ist, hat der Gesetzgeber definiert. Um in einer Arztpraxis als bekannt zu gelten, muss sich der Patient innerhalb der letzten 2 Jahre mindestens einmal in der Praxis persönlich vorgestellt haben. Ob eine telefonische Krankschreibung möglich ist oder nicht, liegt allerdings im Ermessen des Arztes. Patienten haben keinen Rechtsanspruch darauf.
Die erstmalige Feststellung der Arbeitsunfähigkeit kann für höchstens 5 Kalendertage erfolgen. Wer beispielsweise am Montag in der Praxis anruft, kann sich bis Freitag krankschreiben lassen. Das ist allerdings nur bei leichten Erkrankungen möglich. Welche Erkrankungen als leicht gelten, liegt im Ermessen des Arztes. Dieser stellt im Verlauf des Gesprächs fest, ob eine telefonische Krankschreibung möglich ist oder ob der Patient die Praxis aufsuchen sollte. Die Verlängerung einer telefonischen Krankschreibung ist nicht möglich. Sollte die erstmalige Feststellung der Arbeitsunfähigkeit jedoch bei einem Arztbesuch festgestellt worden sein, kann sie telefonisch verlängert werden.
Seit dem 18. Dezember 2023 gelten ähnliche Regeln auch für die Krankschreibung von Kindern. Eltern, die wegen der Pflege ihrer erkrankten Kinder nicht zur Arbeit kommen können, brauchen mit ihrem Kind bei leichten Erkrankungen nicht mehr in die Praxis zu kommen. Voraussetzungen sind, dass dem Arzt das Kind persönlich bekannt und unter 12 Jahre alt ist.
Wie bekommen Patienten ihre AU-Bescheinigung und Medikamente?
Für gesetzlich Versicherte gibt es seit Januar 2023 die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Das bedeutet, dass die Arztpraxis die Krankmeldung per E-Mail an die Krankenkasse des Patienten schickt. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, aktiv zu werden und diese Krankmeldung dort abzurufen. Die einzige Bescheinigung in Papierform, die noch ausgestellt wird, ist der Beleg für den Patienten. Den kann man sich bei passender Gelegenheit in der Praxis abholen. Dafür benötigt man keinen Termin. Diese Regelung gilt jedoch nicht für Privatversicherte. Sie erhalten nach wie vor ihre Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in Papierform.
Was Rezepte angeht, wurde im Januar 2023 das E-Rezept eingeführt, um den Arbeitsaufwand zu reduzieren. Per App oder unter Vorlage der Gesundheitskarte erhält man die Medikamente oder Hilfsmittel in der Apotheke seiner Wahl.
Was ist mit der Krankmeldung beim Arbeitgeber?
Arbeitnehmer sind nach wie vor verpflichtet, ihrem Arbeitgeber mitzuteilen, wenn sie aus gesundheitlichen Gründen nicht zur Arbeit erscheinen können. Zwar sind Arbeitgeber verpflichtet, die AU-Bescheinigung bei der Krankenkasse selbst abzurufen, dafür müssen sie aber erst einmal wissen, dass der Arbeitnehmer krankgeschrieben ist. Generell sollten Arbeitnehmer eine Krankschreibung so zeitig wie möglich mitteilen, damit Arbeitgeber Gelegenheit haben, eine Vertretung zu planen – dazu sind sie auch nach wie vor verpflichtet.
Gibt es Alternativen zur telefonischen Krankschreibung?
Die Videosprechstunde stellt eine Alternative zur telefonischen Krankschreibung dar. Sollte der Patient in der Arztpraxis bekannt sein, kann die erstmalige AU-Bescheinigung für 7 Kalendertage erfolgen. Eine Verlängerung über die Videosprechstunde ist nicht möglich. Dafür müssen die Patienten persönlich in der Praxis erscheinen. Im Unterschied zur telefonischen Krankschreibung kann eine AU-Bescheinigung in einer Videosprechstunde auch für unbekannte Patienten ausgestellt werden, jedoch nur für maximal 3 Kalendertage. Auch für eine Krankschreibung in einer Videosprechstunde gilt, dass sie im Ermessen des Arztes liegt. Patienten haben keinen Rechtsanspruch darauf. / Fotoquelle: © PeopleImages.com – Yuri A – Shutterstock.com