Wann zahlt der Arbeitgeber eine Arbeitsplatzbrille?

- 01.07.2021 von Sebastian Nissen -

Schutzbrille und BildschirmarbeitsplatzbrilleKnapp die Hälfte aller Einwohner Deutschlands (ca. 41 Millionen) tragen eine Brille. Davon müssen mehr als 23 Millionen die Brille ständig tragen. Die Zahl der Brillenträger nimmt immer mehr zu. Nicht wenige davon benötigen die Brille auch für die Arbeit. Unter bestimmten Bedingungen übernimmt der Arbeitgeber dafür die Kosten.

Was sind Arbeitsplatzbrillen?

Mit diesem Begriff werden alle Brillen bezeichnet, die zur Ausübung der Tätigkeit notwendig sind. Darunter fallen eine Reihe unterschiedlicher Brillen, zum Beispiel:

  • Schutzbrillen, darunter Schweißerbrillen mit Korrekturgläsern
  • Lupenbrillen für bestimmte Tätigkeiten wie beispielsweise in der Feinmechanik oder bei der Chipproduktion
  • Bildschirmarbeitsplatzbrillen

Letztere sind die am häufigsten eingesetzten Arbeitsplatzbrillen.

Muss der Arbeitgeber die Kosten für eine Arbeitsplatzbrille übernehmen?

Das kommt ganz auf den jeweiligen Arbeitsplatz an. Wenn der Arbeitnehmer die Brille benötigt, um seine Augen vor Verletzungen oder vor Staub zu schützen, zählt die Arbeitsplatzbrille zur persönlichen Schutzausrüstung (PSA). In diesem Fall muss der Arbeitgeber die kompletten Kosten übernehmen. Ähnliches gilt auch für Lupenbrillen. Wenn ohne diese Spezialbrillen die Tätigkeit nicht ausgeübt werden kann, muss der Arbeitgeber die Brille zur Verfügung stellen.

Wie sieht das bei der Bildschirmarbeitsplatzbrille aus?

Die häufigste Form der Arbeitsplatzbrille ist speziell für das Arbeiten an Monitoren und Displays geeignet. Sie ist für eine Entfernung zwischen 30-80 cm ausgelegt und erleichtert die Arbeit. Die Bildschirmbrille beugt Haltungsschäden vor, erhöht die Konzentration und erlaubt schnelleres Arbeiten. Eine Bildschirmarbeitsplatzbrille ist notwendig wenn:

  • der Arbeitnehmer pro Arbeitstag von 7 Stunden mindestens 30-45 Minuten an einem Bildschirm arbeiten muss,
  • der Monitor durch kein anderes Gerät ersetzt werden kann,
  • die Arbeit am Bildschirm besondere Fähigkeiten und Kenntnisse erfordert,
  • der Arbeitnehmer den Bildschirm täglich für längere Zeit ohne Unterbrechung nutzt.,
  • die Arbeit am Bildschirm volle Konzentration fordert. Fehler könnten negative Auswirkungen für die Firma haben.

Wie beantragen Arbeitnehmer eine Arbeitsplatzbrille?

Arbeitnehmer können nicht einfach eine Brille anfertigen lassen und dem Arbeitgeber die Rechnung zusenden. Der Arbeitnehmer muss nachweisen, dass er eine Arbeitsplatzbrille benötigt. Dazu muss er einen Sehtest beim Augenarzt absolvieren. Der Augenarzt muss bestätigen, dass der Patient eine Arbeitsplatzbrille benötigt. Sollte es in der Firma einen Betriebsarzt geben, ist es am besten, diesen aufzusuchen und um eine Überweisung zu bitten. Alternativ stellt auch der Hausarzt eine Überweisung aus. Der Augenarzt führt eine gründliche Untersuchung aus und stellt fest, welche Art von Arbeitsplatzbrille benötigt wird. Das betrifft nicht nur die Sehstärke, sondern auch die Art der Brille, beispielsweise Gleitsichtbrille, Bifocal- oder Multifocalbrille. Ob der Arbeitgeber die Bildschirmarbeitsplatzbrille für seinen Mitarbeiter bezahlt, entscheidet er allerdings selbst. Er ist dazu nicht verpflichtet.

Übernimmt der Arbeitgeber die vollen Kosten oder zahlt er nur einen Zuschuss?

Wenn Arbeitgeber der Bezahlung einer Arbeitsplatzbrille zustimmt, dann übernimmt er alle aus ärztlicher Sicht notwendigen Kosten, beispielsweise die Mehrkosten für eine Gleitsichtbrille. Er trägt jedoch nicht die Kosten für zusätzliche Kosten, zum Beispiel für einen besonderen Rahmen oder für getönte oder verspiegelte Gläser. Wenn Arbeitnehmer solche Extras wünschen, müssen sie diese aus eigener Tasche bezahlen. Der Arbeitgeber trägt in der Regel die vollen Kosten für eine Arbeitsplatzbrille, hat allerdings ein Limit.

Wie läuft die Kostenübernahme in der Praxis ab?

Die Bereitschaft zur Kostenübernahme durch den Arbeitgeber entbindet den Arbeitnehmer nicht von der Pflicht zum Sparen. Im Regelfall wird er zu 2 oder 3 Optikern gehen und sich einen schriftlichen Kostenvoranschlag geben lassen. So etwas wird von den meisten Optikern als kostenloser Kundendienst angeboten. Die Kostenvoranschläge werden dem Arbeitgeber vorgelegt, der sich für ein Modell entscheidet. Je nach den Umständen kann es passieren, dass der Arbeitnehmer zunächst die Brille bezahlen muss und im Anschluss die Kosten vom Arbeitgeber erstattet bekommt. In einigen wenigen Fällen kann es passieren, dass der Arbeitgeber den Rechnungsbetrag direkt an den Optiker überweist.

Was tun, wenn sich der Arbeitgeber weigert, die Kosten einer Arbeitsplatzbrille zu übernehmen?

Durch ein sachliches Gespräch im Vorfeld lassen sich die meisten Probleme aus der Welt räumen. Wichtig ist, den Arbeitgeber nicht zu überrumpeln und mit einer Rechnung zu konfrontieren. Sollte es Schwierigkeiten geben, können sich Arbeitnehmer an den Betriebsrat, einen Gewerkschaftsvertreter oder einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden. In aller Regel dürfte so etwas jedoch nicht notwendig sein, auch wenn der Arbeitgeber nicht dazu verpflichtet ist, die Kosten einer Bildschirmarbeitsplatzbrille zu übernehmen. / Fotoquelle: © insta_photos – Shutterstock.com