Welche Möglichkeiten gibt es zur Wohnungsanpassung?

- 20.10.2021 von Daniela Lütke -

Pflegeversicherung und HaltegriffAls Wohnungsanpassung wird der Umbau einer Wohnung oder eines Hauses bezeichnet, der zum Ziel hat, das Leben für Menschen mit eingeschränkter Mobilität zu erleichtern.

Warum ist so eine Wohnungsanpassung notwendig?

Die Menschen werden im Durchschnitt immer älter. Das bringt jedoch zwangsläufig mit sich, dass auch die Zahl der Menschen mit körperlichen Einschränkungen ansteigt. Es gibt aber auch viele junge Menschen, die infolge eines Unfalls oder einer Krankheit in der einen oder anderen Form eingeschränkt sind. Die Bausubstanz der Wohnung oder des Hauses ist jedoch häufig alt oder nicht an die neuen Anforderungen des Bewohners angepasst. Diese erfährt eine Vielzahl von Problemen, die ihren Alltag erschweren. Dazu gehören:

  • zu enge und/oder steile Treppen ohne Geländer
  • Schwellen zwischen den einzelnen Zimmern, so dass man nicht mit dem Rollstuhl fahren kann
  • zu enge Türdurchgänge für einen Rollstuhl
  • Lichtschalter und Türöffner zu hoch für Rollstuhlfahrer
  • keine ebenerdige Dusche
  • Dusche oder Badewanne ohne Sitzgelegenheit oder Haltegriff
  • rutschige Fußböden

Die Liste der Probleme ist lang. Oft sind es nur Kleinigkeiten, die gesunden Menschen gar nicht auffallen, Menschen mit körperlichen Einschränkungen das Leben aber immens erschweren können.

Welche Vorteile hat eine Wohnungsanpassung?

Der alters- oder behindertengerechte Umbau der Wohnung nützt allen Seiten. Am meisten profitieren natürlich die Bewohner, weil sie mehr Lebensqualität bekommen und selbstständig ihr eigenes Leben gestalten können. Der Wohnungseigentümer profitiert ebenfalls, weil sich durch die Wohnungsanpassung der Marktwert der Immobilie beträchtlich erhöht. Drittens profitiert die Gesellschaft, weil durch die Wohnungsanpassung weniger Heimplätze benötigt werden und große Summen an staatlichen Zuschüssen zur Pflege und Betreuung eingespart werden.

Wer kann eine Wohnungsanpassung wo beantragen?

Grundsätzlich sind alle Personen antragsberechtigt, die Leistungen aus der Pflegeversicherung beziehen. Diese Regelung trifft sowohl auf Mieter als auch auf Eigentümer zu. Menschen, die eine Wohnungsanpassung beantragen möchten, sollten sich zunächst an die für sie zuständige Wohnberatungsstelle wenden. Da jedes Vorhaben individuell geprüft werden muss, wird die Wohnberatungsstelle einen Termin vor Ort vereinbaren und den Antragsteller in seiner Wohnung besuchen. Die Wohnberatungsstelle bietet umfangreiche Hilfe an. Sie prüft zunächst, ob der Antrag berechtigt ist. Je nach Sachlage empfiehlt sie, beispielsweise ein Vorhaben bei der Pflegekasse zu beantragen. Diese übernimmt bis zu 4.000 Euro Kosten pro Projekt. Dafür müssen Pflegebedürftige bei ihrer Pflegekasse einen Antrag auf ‚wohnumfeldverbessernde Maßnahmen‘ stellen. Wenn mehrere Pflegebedürftige gemeinsam in einer Wohnung leben, kann der Zuschuss auf bis zu 16.000 Euro erhöht werden.

Welche anderen Möglichkeiten gibt es?

Eigentümern und Mietern stehen verschiedene Arten von Baudarlehen zur Verfügung. Beispielsweise unterstützt die KfW mit ihrem Programm ‚Altersgerecht umbauen‘ die Modernisierung des existierenden Wohnraums mit bis zu 50.000 Euro. Eine weitere Möglichkeit, um Mittel für den Umbau zu bekommen, bietet die Eingliederungshilfe an. Damit wird der alters- oder behindertengerechte Umbau einer Wohnung gefördert. Die Höhe der Förderung hängt von den Einkommens- und Vermögensverhältnissen ab.

Wichtig: Mit den Maßnahmen sollte erst begonnen werden, wenn die Finanzierung zugesagt worden ist. Andernfalls kann es passieren, dass der Antragsteller die Kosten selbst bezahlen muss!

Wer prüft alles, organisiert die Handwerker und kümmert sich um die Finanzierung?

Dafür sind die Wohnberatungsstellen da. Sie koordinieren die Arbeiten und unterstützen die Antragsteller beim Ausfüllen der Formulare. Gleichzeitig habe sie auch Listen mit Handwerkern, die für solche Umbauarbeiten zertifiziert sind. Ob und in welchem Umfang eine Prüfung vor Ort erfolgt, hängt davon ab, wie umfangreich das Vorhaben ist und wer die Mittel genehmigt.

Wie sieht es mit Mietern aus?

Auch Mieter haben das Recht, die von ihnen genutzte Wohnung altersgerecht umzubauen oder anzupassen. Allerdings müssen sie ein paar Dinge beachten. Für bestimmte Maßnahmen benötigen sie kein Einverständnis des Vermieters. Dazu gehören beispielsweise:

  • Installation eines Hausnotrufs
  • Montage eines erhöhten Toilettensitzes oder Einbau eines Badewannenlifts
  • Installation elektrischer Türöffner oder Wechselsprechanlagen
  • Anbringung zusätzlicher Haltegriffe in Dusche oder Badewanne
  • Abstellmöglichkeiten für Rollstühle

Für alle Maßnahmen, die bauliche Veränderungen erfordern, ist die vorherige Zustimmung des Vermieters erforderlich. Diese sollte immer schriftlich eingeholt werden. Unter Umständen kann ein Rückbau beim Auszug vereinbart werden. In diesen Fragen hilft ebenfalls die Wohnberatungsstelle. / Fotoquelle: © NavinTar – Shutterstock.com

Autor: Daniela Lütke

Daniela ist 2016 zu uns gestoßen. Als Journalistin und ehemalige Unternehmensberaterin hat sie sich ein enormes Wissen zu den Themen Ausbildung, Beruf & Karriere aufgebaut und versteht es, dieses geschickt in Worte zu fassen.