Welche Vorteile bringt die elektronische Patientenakte?

- 09.01.2025 von Daniela Lütke -

ePA und PatientendatenWenn Patienten wegen eines gesundheitlichen Problems zum Arzt gehen, hat ihre Erkrankung oft eine lange Vorgeschichte oder es gab in der Vergangenheit Faktoren, die für die aktuelle Behandlung wichtig sind. Leider gingen diese wichtigen Informationen bis jetzt häufig verloren, da sie ausschließlich als Dokumente in Papierform vorlagen. Das soll sich ab 2025 durch die elektronische Patientenakte (ePA) ändern.

Was ist die ePA?

Man kann sich die elektronische Patientenakte als eine Art von Ordner vorstellen, der auf den Servern des Anbieters gespeichert ist. Dort werden Daten verwaltet, die für die Behandlung bzw. die Gesundheit des Patienten wichtig sind. Dazu gehören unter anderem:

  • Befunde, Laborberichte, Arztbriefe
  • Impfausweis, Mutterpass, Zahn-Bonusheft
  • Medikamentenplan
  • Notfallinformationen
  • U-Heft für Kinder
  • E-Rezepte und andere persönliche medizinische Dokumente

Wer kann Eintragungen in die elektronische Patientenakte vornehmen?

Dazu sind nur Ärzte, Physiotherapeuten, Hebammen und Angehörige anderer Heilberufe berechtigt, deren Leistungen in direktem Zusammenhang mit der Behandlung des Patienten stehen. Patienten können ihre gesetzliche Krankenversicherung ebenfalls auffordern, alle in elektronischer Form vorliegenden Daten in die ePA zu übertragen. Die Patienten selbst können ebenfalls Eintragungen vornehmen.

Was und wie können Patienten ihre Daten in die elektronische Patientenakte eintragen?

Sie können zum Beispiel Befunde, Impfnachweise, Atteste, Notfallinformationen, Blutgruppe, Allergien und ähnliche Informationen, die in Papierform vorliegen, mithilfe einer ePA-App scannen und in die Patientenakte übertragen. Dazu benötigt man außer der App lediglich ein Smartphone oder ein Tablet.

Wer verwaltet die Zugriffsrechte auf die elektronische Patientenakte?

Der Patient, auf dessen Namen die ePA ausgestellt worden ist, bestimmt, wer Zugriff darauf hat, sodass stets volle Kontrolle darüber besteht, wer welche Informationen sehen kann und wer nicht. Patienten können zum Beispiel den Zugriff auf bestimmte Daten für einige Mediziner sperren oder auch Einträge löschen, beispielsweise wenn sie nicht mehr relevant sind. Generell gilt, dass Angehörige von Heilberufen durch das Einscannen der Gesundheitskarte 90 Tage lang Zugriff auf die elektronische Patientenakte haben. Dieser Zugriff kann jedoch auf Wunsch der Patienten eingeschränkt oder ganz verweigert werden.

Umgekehrt sind allerdings Angehörige von Heilberufen dazu verpflichtet, Einträge in die elektronische Patientenakte zu machen, vorausgesetzt, diese ist vorhanden.

Welche Vorteile hat die elektronische Patientenakte?

In erster Linie dient die ePA der Verbesserung des Informationsaustauschs zwischen Ärzten und Patienten sowie zwischen Ärzten und anderen behandelnden Medizinern untereinander. In der Vergangenheit ist es beispielsweise immer wieder vorgekommen, dass Impfausweise verloren gingen und es deshalb unter anderem bei internationalen Reisen Schwierigkeiten gab. Weit verbreitet ist auch das Problem, dass viele Patienten unterschiedliche Medikamente nehmen, die von unterschiedlichen Ärzten verschrieben wurden. Eine Kombination derartiger Medikamente kann unerwartete Nebenwirkungen oder Wechselwirkungen hervorrufen. Durch einen Blick in die ePA kann der Arzt oder das Krankenhaus jedoch feststellen, welche Medikamente der Patient einnimmt oder welche Behandlungen in der Vergangenheit erfolgten.

Da es sich bei der ePA um einen Dateiordner handelt, muss man nicht mehr lange durch einen Stapel von Papieren blättern, um die gewünschten Informationen zu finden. Diese können vielmehr gezielt aufgerufen werden. Diese Suchfunktion kann auch von den Patienten genutzt werden. Die Informationen in der ePA sind auf sicheren Servern gespeichert. Sie können nicht verloren gehen. Patienten können sie bei Bedarf höchstens gezielt löschen.

Hat die elektronische Patientenakte auch Nachteile?

Wer die ePA nutzen möchte, benötigt ein Smartphone oder ein Tablet. Personen, die solche Geräte nicht benutzen oder Probleme mit ihrer Bedienung haben, sind in der Nutzung ihrer ePA sehr eingeschränkt. Sie können jedoch eine Vertrauensperson damit beauftragen. Zudem besteht die theoretische Möglichkeit, dass Hacker Zugriff auf sensible Daten bekommen könnten, wenn auch diese Wahrscheinlichkeit eher gering ist. Es ist im Gespräch, dass künftig auch über einen normalen PC der Zugriff auf die elektronische Patientenakte ermöglicht werden soll.

Wann und wo wird die ePA eingeführt?

Die Einführung der elektronischen Patientenakte soll ab dem 15. Januar 2025 in Hamburg, Teilen von Nordrhein-Westfalen und in der Region Franken erfolgen. In diesen Gebieten erfolgt ein Testlauf. Verläuft er erfolgreich, ist die bundesweite Einführung ab dem 15. Februar 2025 für alle gesetzlich Versicherten geplant. Allerdings kann es hier gebietsweise zu Verzögerungen kommen.

Kann man gegen die ePA Widerspruch einlegen?

Vor der Einführung der ePA informierten die Krankenkassen ihre Mitglieder ausführlich und gaben ihnen Gelegenheit, Widerspruch einzulegen. Auch später besteht jederzeit die Möglichkeit, die Schließung der ePA zu verlangen. / Fotoquelle: © MUNGKHOOD STUDIO – Shutterstock.com

Autor: Daniela Lütke

Daniela ist 2016 zu uns gestoßen. Als Journalistin und ehemalige Unternehmensberaterin hat sie sich ein enormes Wissen zu den Themen Ausbildung, Beruf & Karriere aufgebaut und versteht es, dieses geschickt in Worte zu fassen.