Arbeitgeberzuschüsse Private Krankenversicherung

- 12.06.2010 von Sebastian Nissen -

Wer als Arbeiter oder Angestellter in der Lage ist, zur Absicherung der eigenen Gesundheit zu einem privaten Anbieter zu wechseln, kann sich hierbei die Arbeitgeberzuschüsse Private Krankenversicherung des eigenen Unternehmens sicher sein. Im Unterschied zu anderen Berufsgruppen werden ihnen Arbeitgeberzuschüsse Private Krankenversicherung gewährt, so dass der monatliche Versicherungsbeitrag nicht alleine zu bezahlen ist. Analog zur Absicherung durch eine private Krankenkasse verteilen sich durch Arbeitgeberzuschüsse Private Krankenversicherung die Kosten für den monatlichen Beitrag jeweils zu 50 Prozent auf die Schultern des Arbeitgebers und die der eigenen Person, was noch einmal zu einer zusätzlichen Ersparnis beim Wechsel des Versicherungsschutzes führen kann.

Arbeitgeberzuschüsse Private Krankenversicherung werden ohne Einschränkung jedem gewährt, der in einem angestellten Arbeitsverhältnis steht und somit einen direkten Arbeitgeber hat. Im Umkehrschluss werden demnach keine Arbeitgeberzuschüsse Private Krankenversicherung gezahlt, wenn man als Freiberufler oder Selbstständiger in die PKV wechselt, da in diesem Fall einfach kein direkter Arbeitgeber vorliegt, der sich durch Arbeitgeberzuschüsse Private Krankenversicherung an den monatlichen Kosten beteiligen könnte. Für andere Berufsgruppen wie Beamte oder Richter, bei denen der Staat die Rolle des Arbeitgebers innehat und dementsprechend die Arbeitgeberzuschüsse Private Krankenversicherung entrichten muss, gibt es oftmals Sonderregelungen mit einer Vielzahl von Versicherern, so dass man hier zu ganz besonderen Konditionen Verträge abschließen, die sonst keiner anderen Berufsgruppe zugänglich sind.

Die Vorteile der Arbeitgeberzuschüsse Private Krankenversicherung liegen auf der Hand: Während man sich in freien Berufen alleine um das Aufbringen des monatlichen Beitrages kümmern muss, wird jeder Angestellte oder Arbeiter durch den Zwangsanteil des Arbeitgebers in diesem Kostenfaktor zusätzlich entlastet. Dementsprechend hoch liegt jedoch auch die Hürde, um in den Genuss der Arbeitgeberzuschüsse Private Krankenversicherung zu kommen. Schließlich muss man als Angestellter den gesetzlich vorgeschriebenen Bemessungsbeitrag mit seinem jährlichen Einkommen übersteigen und zudem die Jahresfristen vor dem Wechsel in die PKV abwarten, um endgültig die Angebote der PKV annehmen zu können.

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