Einkommensgrenze Private Krankenversicherung

- 12.06.2010 von Sebastian Nissen -

Einkommensgrenze PKVFür viele Wechselwillige, die gerne ihre Krankenkasse verlassen würden und stattdessen einen privaten Gesundheitsschutz genießen wollen, stellt die Einkommensgrenze Private Krankenversicherung oftmals das entscheidende Hindernis für einen Wechsel dar. Die Einkommensgrenze Private Krankenversicherung ist dabei das wichtigste, gesetzliche Regelinstrument, was über den Zugang zu den Volltarifen in der PKV entscheidet. Nur wer die Einkommensgrenze Private Krankenversicherung mit seinem jährlichen Einkommen überschreitet und auch nachweisen kann, dass dies über eine längere Frist der Fall ist, kann dauerhaft und unbeschränkt zu einem Unternehmen der Privaten Krankenversicherung wechseln.

Aktuell im Jahr 2010 liegt die Einkommensgrenze Private Krankenversicherung, die korrekterweise Versicherungspflichtgrenze heißen müsste, bei 45.000 Euro im Jahr. Sollte eine Arbeitnehmer diesen Wert mit seinem Einkommen überschreiten, stünde ihn durch die Einkommensgrenze Private Krankenversicherung kein Hindernis mehr für einen Wechsel zu einem privaten Versicherer im Wege. Von diesem Zeitpunkt an würde nämlich die Pflichtversicherung durch eine gesetzliche Krankenkasse nicht mehr greifen und der entsprechende Arbeitnehmer wäre weiterhin freiwillig versichertes Mitglied bei seinem gesetzlichen Versicherer. Wer dies nicht mehr möchte und die Einkommensgrenze Private Krankenversicherung dauerhaft überschreitet, dürfte sich finanziell und auch leistungsstechnisch deshalb eher für einen Wechsel zu einem privaten Anbieter interessieren. Um endgültig zu diesem wechseln zu können ist jedoch das Einhalten gewisser Fristen notwendig – aktuell gilt eine gesetzliche Sperrfrist von drei Jahren, in welchen die Einkommensgrenze Private Krankenversicherung am Stück überschritten werden muss.

Für viele Arbeitnehmer ist es somit ein Ziel, im Rahmen ihrer Berufstätigkeit die Einkommensgrenze Private Krankenversicherung zu überschreiten und so zur PKV wechseln zu können. Wer diesen Wechsel absehen kann und aktuell noch nicht das Einkommen erreicht, kann als Zusatzversicherung eine sogenannte Anwartschaftsversicherung abschließen, durch welche der aktuelle Gesundheitszustand und das Alter bei der Tarifierung des Versicherungsschutzes konserviert würde. Freiberufler, Selbstständige und Beamte müssen sich hingegen nicht um die Einkommensgrenze Private Krankenversicherung kümmern und dürfen jederzeit zur PKV wechseln. / Fotoquelle: fotolia.de / © Birgit Reitz-Hofmann

private-krankenversicherung