freiwillige Private Krankenversicherung

- 12.06.2010 von Sebastian Nissen -

Nicht für alle Mitglieder eines privaten Versicherers gelten die gleichen Aufnahmekriterien, so dass man je nach Berufsgruppe den Zugang zu diesem Versicherungsschutz unterscheiden muss. Gerade Selbstständige und Freiberufler können sich für die freiwillige Private Krankenversicherung entscheiden oder im anderen Fall freiwillig bei einer gesetzlichen Krankenkasse bleiben. Die Wahl auf die freiwillige Private Krankenversicherung zu lenken ist in den allermeisten Fällen jedoch die günstigere Alternative, die sowohl durch umfassendere Leistungen wie auch einen günstigeren, monatlichen Beitrag anzulocken weiß.

Die freiwillige Private Krankenversicherung gilt jedoch nicht alleine nur für freiberuflich tätige Menschen sowie selbstständige im Industrie- oder Dienstleistungsbereich. Auch Arbeiter und Angestellte können sich für die freiwillige Private Krankenversicherung entscheiden, sofern die Kriterien zur Aufnahme bei einem privaten Krankenversicherer erfüllt sind. Wer aufgrund seiner monatlichen Einnahmen die gesetzlich vorgeschriebene Bemessungsgrenze überschreitet, kann sich eigenständig dafür entscheiden weiterhin Mitglied in seiner Krankenkasse zu bleiben oder in eine freiwillige Private Krankenversicherung zu wechseln, wo er die gleichen oder meist noch mehr Leistungen zu einem geringeren, monatlichen Beitrag erhalten kann. Gerade junge Arbeitnehmer und Selbstständige erhalten auf diese Weise durch die freiwillige Private Krankenversicherung Monat für Monat eine reizvolle Ersparnis, die es jedem Versicherten dennoch möglich macht, die eigene Gesundheit umfassend abzusichern.

Und auch wer als normaler Angestellter oder Arbeiter bislang nicht die Vorzüge eines privaten Versicherers für sich geltend machen konnte, besitzt seit dem 1. Januar 2009 durch die Einführung des Basistarifs die Möglichkeit, in die freiwillige Private Krankenversicherung zu wechseln. Jeder private Versicherer ist seit diesem Zeitpunkt gezwungen, einen entsprechenden Tarif für alle Bundesbürger bereitzuhalten und so auch Personen den Wechsel in die freiwillige Private Krankenversicherung zu ermöglichen, die bislang zwingend Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse waren. Zwar orientiert sich die freiwillige Private Krankenversicherung hierbei auch am Leistungsspektrum der gesetzlichen Krankenversicherung, die Möglichkeiten den monatlichen Beitrag zur Gesundheitsvorsorge zu senken, ist dennoch entscheidend gegeben.

private-krankenversicherung