Private Krankenversicherung Arbeitgeberanteil

- 12.06.2010 von Sebastian Nissen -

PKV ArbeitgeberanteilDer Private Krankenversicherung Arbeitgeberanteil spielt eine Rolle für alle Versicherten in der PKV, die als Arbeiter oder Angestellte in einem bestimmten Unternehmen tätig sind. Bekanntermaßen ist der Wechsel für solche Berufsgruppen zu einem privaten Versicherer nicht unproblematisch, wird jedoch bei gegebenen Voraussetzungen durch den Private Krankenversicherung Arbeitgeberanteil regelrecht belohnt. Und so es auch viele Unterschiede zwischen dem gesetzlichen und dem privaten Absichern der eigenen Gesundheit gibt, stellt der Private Krankenversicherung Arbeitgeberanteil eine Gemeinsamkeit dar, die man also als bislang Versicherter bei einer Krankenkasse in gewohnter Weise in Anspruch nehmen kann.

Der Private Krankenversicherung Arbeitgeberanteil bezeichnet den Anteil des Monatsbeitrages für die PKV, den man als Angestellter oder Arbeiter nicht aus der eigenen Tasche zahlen muss und somit als Einkommen einbehalten kann. Die Regelung rund um den Private Krankenversicherung Arbeitgeberanteil ähnelt also der Beitragszahlung für gesetzliche Krankenkassen, wo Arbeitgeber und Arbeitnehmer jeweils zu 50 Prozent den entsprechenden Monatsbeitrag abführen. Völlig identisch verhält es sich da auch mit dem Private Krankenversicherung Arbeitgeberanteil, der somit für eine weitere Einsparung sorgen kann, die ein Wechsel zu einem Unternehmen der PKV in den meisten Fällen sowieso mit sich bringt.

Leider entfällt der Private Krankenversicherung Arbeitgeberanteil bei allen Versicherten, die in einem freien Beruf oder in der Selbstständigkeit arbeiten. Dass hier kein Private Krankenversicherung Arbeitgeberanteil existiert ist nur logisch, da in diesen Berufen kein Arbeitgeber im klassischen Sinne existiert. Auch für Beamte oder andere Angestellte, für die der Staat oder ein Bundesland der Arbeitgeber ist, haben viele Versicherer gesonderte Tarife, so dass sich hier der Private Krankenversicherung Arbeitgeberanteil möglichweise auf eine andere Weise berechnet als bei Unternehmen der freien Wirtschaft. Unabhängig davon, ob der Anteil des potenziellen Arbeitgebers bei der eigenen beruflichen Tätigkeit gewährt wird oder nicht, kann sich der Wechsel zur PKV als lukrativ herausstellen, so dass ein Vergleich im Internet unbedingt angestellt werden sollte. / Fotoquelle: fotolia.de / © mapoli-photo

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