Private Krankenversicherung Bemessungsgrenze

- 12.06.2010 von Sebastian Nissen -

Beitragsbemessungsgrenze PKVWer sich schon einmal intensiv mit einem Wechsel zu einem privaten Krankenversicherer auseinandergesetzt hat, wird bei seiner Recherche die Private Krankenversicherung Bemessungsgrenze kennengelernt haben. Obwohl diese Kennzahl eine wesentliche Rolle bei der Aufnahme von bislang gesetzlich Versicherten in ein Unternehmen der PKV spielt, können viele Bürger dennoch nicht viel mit der Private Krankenversicherung Bemessungsgrenze anfangen. Letztlich entscheidet jedoch die Private Krankenversicherung Bemessungsgrenze alleine, ob man überhaupt in einen Volltarif eines privaten Unternehmens wechseln darf und fortan in den Genuss von niedrigeren Beiträgen und einem umfassenden und individuellen Leistungsspektrum kommen kann.

Die Private Krankenversicherung Bemessungsgrenze ist eine Kenngröße, die jedes Jahr aufs Neue vom Gesetzgeber festgelegt wird. Aktuell im Jahr 2010 liegt die Private Krankenversicherung Bemessungsgrenze bei 49.950 Euro im Jahr oder umgerechnet 4.162,50 Euro im Monat. Der Wert bezieht sich auf das Einkommen, das ein Wechselwilliger pro Monat oder Jahr bezieht. Sollte man mit den eigenen Einnahmen die Private Krankenversicherung Bemessungsgrenze überschreiten, steht einem der Wechsel in die PKV offen, wobei jedoch zusätzlich gewisse Sperrfristen zu betrachten sind. Aktuell gilt die 3-Jahres-Frist, d.h. jedes Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung muss über drei Jahre hinweg die Private Krankenversicherung Bemessungsgrenze mit seinem Einkommen überspringen, um einen Volltarif der PKV in Anspruch nehmen zu können. Aktuelle politische Bestrebungen sind jedoch, die alte Regelung wieder herzustellen und lediglich noch eine Sperrfrist von zwölf Monaten geltend zu machen.

Ist die Private Krankenversicherung Bemessungsgrenze über die vorgegebene Frist hinweg übersprungen, steht dem Wechsel zu einem privaten Versicherer nichts mehr im Wege. Spätestens in diesem Moment ergibt es Sinn, einen umfassenden Vergleich der verschiedenen Angebote und Tarife vorzunehmen, die aktuell Wechselwilligen auf dem Versicherungsmarkt geboten werden. Individuell auf die eigenen Bedürfnisse abgestimmt lässt sich so ein Versicherungsschutz erreichen, der nach einmaligen Überspringen der Private Krankenversicherung Bemessungsgrenze und der einzuhaltenden Frist jedem Versicherten dauerhaft bis ins hohe Alter zusteht. / Fotoquelle: fotolia.de / © Birgit Reitz-Hofmann

private-krankenversicherung