Wozu dienen Altersrückstellungen in der privaten Krankenversicherung?

- 24.09.2012 von Kim Teschner -

Eine Altersrückstellung betrifft Sie lediglich, wenn Sie privat krankenversichert sind. In den von Ihnen geleisteten Krankenkassenbeiträgen ist eine zusätzlich Summe enthalten, die als Altersrückstellung dient. Dabei wird systematisch Kapital gebildet, um Sie bis ins hohe Alter kostengünstig mit allen notwendigen medizinischen Maßnahmen versorgen zu können.

Grund für die Altersrückstellung sind wachsende Kosten für medizinische Versorgung und kostspielige Krankenhausaufenthalte im Alter. Kosten für den medizinischen Bedarf könnten somit im Alter schnell in die Höhe schießen. Die Altersrückstellung sorgt dafür, dass Sie bis ins hohe Alter bei relativ geringen Beiträgen mit einer optimalen medizinischen Behandlung rechnen können.

Die Altersrückstellung kann seit 2009 auch bei einem Krankenkassenwechsel auf die neue, private Krankenversicherung übertragen werden, wenn spezielle Voraussetzungen erfüllt sind. Somit verlieren Sie Ihre angesparten Altersrücklagen aus der alten Versicherung nicht.

Altersrückstellungen – Beiträge und Leistungsumfang der PKV

Die private Krankenversicherung muss einen durch das Gesetz vorgeschriebenen Garantiezins bieten. Ihre Altersrückstellungseinlagen werden daher mit einem Zinssatz von 3,5 Prozent verzinst. Sollte ein höherer Zins erzielt werden und sich das Kapital dadurch außerordentlich vergrößern, werden Ihnen die Kapitalüberschüsse durch die private Krankenversicherung größtenteils gutgeschrieben.

Die Beiträge für die PKV berechnen sich nach Ihren Alter bei Eintritt in die private Krankenversicherung. Je jünger Sie sind, um so günstiger werden die Prämien sein, da in jungen Jahren die Behandlungskosten statistisch gesehen niedriger sind und erst mit steigendem Alter zunehmen. Durch die Altersrückstellung und die Tatsache, dass hier nicht wie bei der gesetzlichen Krankenkasse durch eine Umverlagerung die steigenden Kosten auf die folgende Generation übertragen wird, profitieren Sie als privat Versicherter in der Prämienberechnung. Die Altersrückstellungsbeiträge sind dabei gesetzlich vorgeschrieben und sind auf 10 Prozent des Krankenversicherungsbeitrages festgelegt.

Ab einem Alter von 22 Jahren sind die Beiträge zur Altersrückstellung an die private Krankenversicherung zu entrichten. Ab dem 65. Lebensjahr werden mit den Rücklagen die Beitragsanpassungen vorgenommen um die Mehrkosten an Versorgungsbedarf zu decken. Ab dem 65. Lebensjahr kommen die Altersrückstellungen somit zum Einsatz. Sollten nach dem 80. Lebensjahr noch Beträge aus der Altersrückstellung vorhanden sein, werden diese für die Beitragsreduzierung Ihrer Krankenversicherung verwendet. So können Sie während Ihrer Rentenzeit mit einer deutlichen Minderung an Kosten für Krankheiten und Versicherungsbeiträge rechnen.

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Autor: Kim Teschner

Kim ist bereits seit 2012 bei uns. Damals hat sie hauptberuflich bei einem Steuerberater gearbeitet und wollte ihr Wissen gerne einem breiten Publikum zur Verfügung stellen. Nach Mutterschutz und Elternzeit ist sie nun endlich wieder da und unterstützt uns in den Bereichen Finanzen, Gehalt und Steuern.