Noch immer sind viele Versicherungsnehmer nicht ausreichend darüber informiert, dass Beiträge zu einer Berufsunfähigkeitsversicherung grundsätzlich steuerlich absetzbar sind. Es ist möglich, die Beiträge bei der jährlichen Steuererklärung unter dem Punkt Sonderausgaben einzutragen. Doch nicht nur während der Einzahlungsphase sondern auch im Falle einer Auszahlung gelten bei einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung bestimmte steuerliche Regeln.
Steuervorteile nicht ungenutzt verstreichen lassen
So wie es bei der Berufsunfähigkeitszusatzversicherung ganz unterschiedliche Tarife gibt, so existieren auch verschiedene Arten der Besteuerung. Auf jeden Fall sollte man seine Steuervorteile nicht ungenutzt verstreichen lassen. Zunächst sollte man wissen, dass Kranken-und Pflegeversicherungsbeiträge eine Höchstgrenze von 1900 Euro nicht überschreiten dürfen, die Grenze erhöht sich auf 2800 Euro, wenn im Kalenderjahr die Beiträge für die Krankenversicherung ohne steuerfreie Zulagen entrichtet wurden. Dies gilt insbesondere für beruflich selbstständig tätige Personen.
Was sollte man gezielt beachten?
Wenn die Beiträge für die Kranken-und Pflegeversicherung unterhalb der eben genannten Beträge liegen, dann wäre eine Berufsunfähigkeitszusatzversicherung steuerlich absetzbar und zu berücksichtigen. Wenn eine Berufsunfähigkeitsversicherung an eine so genannte Rürup Rente zur Altersvorsorge gekoppelt ist, profitiert man bei der steuerlichen Absetzbarkeit in besonderem Maße. Für das Versicherungsjahr 2011 beispielsweise sind von 20.000 Euro eingezahlten Beiträgen in die Rürup Rente ganze 72 % steuerlich anzusetzen. Als Einzelperson könnte man dann also bis zu 14.000 Euro geltend machen.
Der steuerlich absetzbare Höchstbetrag steigt entsprechend bei einem Kombivertrag von Rürup Rente und Berufsunfähigkeitsversicherung. Ganz grundsätzlich ist eine Berufsunfähigkeitsrente steuerpflichtig nach dem so genannten Alterseinkünftegesetz. Innerhalb des Rentenrechts zählen Einkünfte aus einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung zu den steuerpflichtigen Erträgen, weshalb sie in der Steuererklärung als sonstige Einkünfte erfasst werden müssen. Wie viele Steuern aber tatsächlich für eine Berufsunfähigkeitsrente gezahlt werden müssen, hängt vom so genannten Ertragsanteil ab, darunter wird der einkommensteuerpflichtigen Prozentsatz einer Berufsunfähigkeitsrente verstanden. / Fotoquelle: fotolia.de / © Wolfilser