Nach langen Jahrzehnten harter Arbeit freuen sich Rentner und Pensionäre auf den wohlverdienten Ruhestand. Vor dem Finanzamt haben jedoch auch Ruheständler keinen Frieden. Zwar wurde der Grundfreibetrag für 2013 bereits erhöht, trotzdem müssen mehr und mehr Ruheständler Teile ihres Einkommens versteuern. Im Jahr 2012 betrug der steuerpflichtige Teil der Rente 64 Prozent. Bis zum Jahr 2040 wird er bis auf 100 Prozent anwachsen. Darum sollte jede legale Möglichkeit zur Einsparung von Steuern genutzt werden.
Nachzahlungen vermeiden und absetzbare Ausgaben geltend machen
Am wichtigsten ist zunächst, dass Sie ehrlich bleiben und alle Einkünfte in Ihrer Steuererklärung auch angeben. Durch die elektronische Datenspeicherung und die Auskunftspflicht gegenüber dem Finanzamt bringt es nichts, wenn Sie Einnahmen verheimlichen. Auf die lange Sicht riskieren Sie lediglich große Nachzahlungen und Geldstrafen. Es gibt genügend legale Mittel und Wege, um Steuern zu sparen. So können zum Beispiel Sonderausgaben, Werbekosten, Kosten für Krankheit und für Haushaltshilfen von der Steuer abgesetzt werden.
Welche Ausgaben werden vom Finanzamt anerkannt?
Als Sonderausgaben erkennt das Finanzamt pauschal 36 Euro pro Jahr an. Sind die Beträge höher, müssen Sie Nachweise beibringen. Als Sonderausgaben gelten Spenden, Unterhalt an den geschiedenen Ehepartner sowie Beiträge zu einer Kranken-, Pflege-, Haftpflicht- oder Unfallversicherung. Außergewöhnliche Belastungen können ebenfalls von der Steuer abgesetzt werden. Dazu zählen zum Beispiel Ausgaben für Medikamente, Arztbesuche, ärztliche Behandlungen oder Kosten für die Unterbringung in einem Pflegeheim.
Wer eine Haushaltshilfe oder Putzfrau beschäftigt bzw. einen Handwerker benötigt, kann diese Kosten ebenfalls von der Steuer absetzen. Verfügt man dann noch über weitere Zusatzeinkünfte, beispielsweise aus Vermietungen, bekommt man automatisch einen Altersentlastungsbetrag bis maximal 1.900 Euro angerechnet. Steuerlich können auch Kosten für Rentenberater, Gewerkschaftsbeiträge, aber auch juristische Kosten in Verbindung mit der Rente geltend gemacht werden. Als Werbekosten lassen sich zusätzlich pauschal 102 Euro pro Jahr absetzen.
Falls sie unsicher sind, welche Möglichkeiten zum Steuer sparen für Sie geeignet sind, scheuen Sie nicht den Gang zum Finanzamt. Die Mitarbeiter dort sind keine Unmenschen und meist sehr hilfsbereit. Die Beratung beim Finanzamt ist übrigens kostenlos. Die Sachbearbeiter sind sehr um ein positives Image ihrer Behörde bemüht und assistieren Ihnen auf Wunsch gerne beim korrekten Ausfüllen Ihrer aktuellen Steuererklärung. Die Dienste eines Renten- oder Steuerberaters sind nicht immer notwendig. / Fotoquelle: dreamstime.com / © Tobias Kaltenbach