Jedes Jahr das gleiche Spiel: Die Steuererklärung muss gemacht werden, doch nicht jeder ist sich sicher, wie das ablaufen muss. Was sind die Vorgaben und bis wann ist die Steuererklärung fällig?
Wer muss eine Steuererklärung abgeben?
Nicht jeder ist dazu verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Liegt nur ein Einkommen vor, ist es zum Beispiel nicht zwingend notwendig. Ebenso entfällt die Pflicht, wenn neben dem Gehalt keine steuerpflichtigen Einkünfte von mehr als 410 Euro im Jahr vorhanden sind. In einem solchen Fall besteht die Wahl, ob eine Steuererklärung abgegeben wird oder nicht. Diese Möglichkeit besteht für einen Zeitraum von insgesamt vier Jahren.
Bei Ehepaaren entsteht die Pflicht, wenn einer der beiden die Steuerklasse V oder VI hat oder beide Klasse IV mit Faktor. Zu den Beträgen, die zu einer Verpflichtung führen, gehören neben den genannten 410 Euro Lohnersatzleistungen und Freibeträge, deren Eintragung in die Lohnsteuerkarte erfolgt ist. Ebenfalls verpflichtet zur Abgabe der Steuererklärung sind Personen, die Einkünfte aus Gewinn erzielen, wie zum Beispiel Freiberufler und Selbstständige.
Wann ist der Abgabezeitpunkt für die Steuererklärung?
Der Abgabetermin liegt aktuell noch am 31. Mai des Folgejahres. Allerdings ist es in der Regel kein Problem, eine Fristverlängerung zu beantragen. Dies muss rechtzeitig geschehen, denn im Falle einer Verspätung kann das Finanzamt Überziehungsgebühren verlangen.
Wird ein Steuerberater oder ein Lohnsteuerhilfeverein mit der Erledigung beauftragt, endet die Frist aktuell sogar erst am 31.12. des Folgejahres. Im Bedarfsfall kann auch hier die Frist verlängert werden. Ab dem Jahr 2019 bzw. den Steuererklärungen für das Jahr 2018 werden die Abgabefristen generell um jeweils zwei weitere Monate nach hinten gesetzt, also der 31. Juli (statt 31. Mai) und der 28.02. (statt 31. Dezember).
Welche Ausgaben können abgesetzt werden?
Absetzungsfähig sind Fahrtkosten, die auf dem Weg zur Arbeit entstehen. Diese belaufen sich auf 30 Cent pro Kilometer. Sie werden ebenso wie die Kosten für Büromaterial unter dem Begriff „Werbungskosten“ abgerechnet.
Des Weiteren ist es möglich, die Kosten für eine Weiter- oder Fortbildung bzw. ein Studium abzusetzen. Ebenso können Kosten, die im Rahmen einer Bewerbung entstanden sind und Ausgaben für Berufskleidung bei der Steuererklärung angegeben werden.
Personen, die über ein Home-Office verfügen oder berufsbedingt ein Arbeitszimmer benötigen, können anteilige Kosten beim Finanzamt geltend machen. Dies gilt zum Beispiel für Lehrer, deren Tätigkeitsfeld für die Korrektur von Klassenarbeiten und der Unterrichtsvorbereitung einen Schreibtisch erfordert. Der genannte Raum muss allerdings ausschließlich für diesen Zweck verwendet werden. Ist hier beispielsweise eine Schlafmöglichkeit für Gäste vorhanden oder der Raum wird zusätzlich als begehbarer Kleiderschrank oder Spielzimmer für die Kinder genutzt, kann dieser nicht als Arbeitszimmer abgesetzt werden.
Die beste Form für die Steuererklärung
Die Steuererklärung kann auf zwei verschiedene Arten an das Finanzamt übermittelt werden. Die herkömmliche Form beinhaltet eine Ausfertigung auf Papier, die anschließend an das Amt geschickt wird.
Alternativ bietet die Plattform Elster die Möglichkeit, die Erklärung online zu verschicken. Dies spart vor allem Zeit. Die Wahlmöglichkeit besteht allerdings nicht, wenn Einkünfte aus Gewinn erzielt werden, denn dann muss die Steuererklärung zwingend auf elektronischem Wege gemacht werden.
Vorteile bietet die Online-Form insbesondere registrierten Nutzern. Das System enthält Daten, die schon im Vorfeld von Dritten eingetragen wurden.
Weniger Bürokratie macht das Leben einfacher
Das Leben leichter machen – das ist das erklärte Ziel der Finanzämter. Um einen Schritt in diese Richtung zu gehen, müssen keine Belege mehr mit der Steuererklärung eingereicht werden. Sie müssen allerdings aufbewahrt werden, damit sie im Falle einer Prüfung vorgelegt werden können.
Einfache Steuererklärungen werden beim Finanzamt inzwischen vom Computersystem bearbeitet. Diese Umstellung erfolgte aufgrund des Gesetzes zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens. Wird eine Durchsicht durch einen Sachbearbeiter gewünscht, muss dieses auf dem Antrag im Freitextfeld vermerkt werden.
Welche Unterlagen werden für Elster benötigt?
Um die Steuererklärung per Elster abzugeben, werden nur wenige Daten benötigt. Wichtig sind vor allem die Steuer-Identifikationnummer und die Bankverbindung. Außerdem muss ein Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung vorgelegt werden. / Fotoquelle: fotolia.de / © M. Schuppich