Entlastungen für Steuerzahler – Erhöhung der Freibeträge steht bevor

- 02.02.2015 von Sonja Hess -

Grundfreibetrag und SteuerrückzahlungDer „kleine Mann auf der Straße“ kann sich freuen: Steuerzahler profitieren in diesem Jahr durch eine angekündigte Anhebung des Existenzminimums von einer Entlastung. Eltern profitieren unter Umständen gleich doppelt von den von der Bundesregierung für 2015 geplanten Änderungen.

 

Die Steuerlast reduziert sich in 2015

Auf politischer Ebene wurden mit Blick auf steuerliche Aspekte hierzulande jüngst einige Änderungen angestoßen. So ist unter anderem auch angedacht, den steuerfreien Grundfreibetrag anzuheben. Die Tatsache, dass das Existenzminimum neu festgelegt werden musste, macht diesen Schritt erforderlich. Zu berücksichtigen ist in dem Zusammenhang, dass das Existenzminimum in Deutschland nicht der Steuerlast unterliegt. Daraus folgt, dass sich die Steuerlast verringert, sobald sich die Summe, welche zum Leben notwendig ist, erhöht.

Zwar steht zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht fest, wie hoch die Entlastungen im Endeffekt sein werden, allerdings ist man sich schon jetzt einig, dass der Betrag um etwa 120 Euro erhöht werden dürfte. Für den Steuerzahler heißt das also, dass er mit einer steuerlichen Entlastung von etwa 18 – 23 Euro rechnen kann. Allerdings hängt dies freilich vom individuellen Steuersatz ab.

Angesichts des Umstandes, dass sich das Preisniveau für Löhne und Gehälter, aber auch für Miete und Lebenshaltung sukzessive ändert, ist auch eine Anpassung des Existenzminimums unerlässlich. Experten sind sich weitgehend einig, dass diese Änderungen schon erheblich früher hätten in die Wege geleitet werden müssen. Weil sich jedoch der aktuelle Finanzminister Schäuble vehement für eine „Null-Runde“ ausgesprochen hatte, konnten die Pläne für steuerliche Entlastungen erst zu einem späteren Zeitpunkt realisiert werden.

Grundlegende Veränderungen sind angedacht

Als kleines „Tüpfelchen auf dem i“ könnte darüber hinaus eine Erhöhung des Kindergeldes möglich sein. Denn auch dieser Aspekt ist nach Ansicht des Gesetzgebers eng mit dem Existenzminimum verbunden.

Während der Grundfreibetrag mit Blick auf das Existenzminimum in 2014 bei 8.354 Euro lag, wird die Summe in 2015 8.472 Euro betragen. Das entspricht einer Erhöhung von insgesamt 118 Euro. Und auch jetzt ist man sich einig, dass bis 2016 eine Erhöhung um 180 Euro anstehen könnte. Somit würde sich das Existenzminimum pro Jahr auf 8.652 Euro erhöhen. Auch beim Kinderfreibetrag hat sich in diesem Zusammenhang einiges getan.

Während der Kinderfreibetrag pro Jahr in 2014 mit 4.368 Euro beziffert wurde, beläuft sich dieser Betrag aktuell auf 4.512 Euro. Auch im nächsten Jahr soll eine Anhebung des Betrages anstehen, nämlich um rund 95 Euro auf 4.607 Euro.

Nicht zuletzt ist darüber hinaus nach Angaben des Familienministeriums angedacht, eine Anpassung der Kinderzulage sowie des so genannten Entlastungsbetrages für alleinerziehende Väter und Mütter durchgesetzt werden. Dieser Plan ist allerdings nicht so ganz uneigennützig, denn erklärtes Ziel dabei ist es, das Risiko vor allem für die Einkommensschwächeren zu minimieren, auf das Hartz-IV-Niveau abzurutschen. / Fotoquelle: fotolia.de / © Wolfilser

Autor: Sonja Hess

Freiberufliche Autorin und Powerfrau, die sich in allen Bereichen zum Thema Arbeitsrecht, Finanzen und Karriere auskennt. Sie macht uns vor, dass es kein Problem ist, Familie und Beruf unter einen Hut zu bringen. 2012 hat sie ihren ersten Text für uns geschrieben und nach einer etwas längeren Babypause freut sie sich nun, wieder die Ärmel hochkrempeln und schreiben zu können