Geldwerter Vorteil vom Arbeitgeber – Ein Weg zu mehr Netto

- 19.04.2014 von Marlen Schurr -

Sachbezüge als GehaltserhöhungEine Gehaltserhöhung, sei es aufgrund neu verhandelter Tarifabkommen oder guter persönlicher Leistung, ist für die Betroffenen meist Anlass zur Freude. Oft genug währt die Freude jedoch nur bis zum nächsten Zahltag. Dann müssen die Betroffenen feststellen, dass sie Netto kaum mehr verdienen, manchmal sogar weniger, obwohl das Bruttogehalt gestiegen ist. Das liegt daran, dass die Steuern gleichzeitig angestiegen sind. Ein Ausweg aus dieser Lage ist die Gewährung von geldwerten Vorteilen.

Was sind geldwerte Vorteile?

Ganz kurz gesagt versteht man im Steuerrecht darunter Sachbezüge, das heißt Vergünstigungen oder Waren, die der Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber erhält. Die Palette der geldwerten Vorteile ist sehr breit gefächert. Einige der wichtigsten sind die folgenden:
– Nutzung eines Dienstwagens auch für private Zwecke
– Mietzuschuss durch den Arbeitgeber
– Zuschuss zur Kita
– Bereitstellung einer Fahrkarte für öffentliche Verkehrsmittel (Jobticket)
– Personalrabatte
– Diensttelefon auch zur privaten Nutzung
– subventionierte oder kostenlose Speisen und Getränke in der Kantine

Warum sind Sachbezüge oft besser als eine Gehaltserhöhung?

Von geldwerten Vorteilen profitieren beide Seiten, der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer. Der Arbeitgeber hat weniger Sozialabgaben zu entrichten, weil der Bruttolohn nicht so stark steigt. Arbeitnehmer profitieren sogar in doppelter Hinsicht. Durch Entlohnung mit geldwerten Vorteil vermeidet der Arbeitnehmer das Problem der Steuerprogression. Damit bezeichnet man im Steuerrecht das Phänomen, dass eine Erhöhung des Bruttolohns nicht zwangsläufig auch zu einer Erhöhung des Nettolohns führen muss. Im Gegenteil, weil ein höherer Bruttolohn auch bedeutet, dass mehr Steuern abgeführt werden, kann es passieren, dass der Nettolohn sogar sinkt. Dem wird mit geldwerten Vorteilen begegnet. Bis zu einem bestimmten monatlichen Freibetrag werden Sachbezüge nicht besteuert. Selbst wenn sie besteuert werden, ist der Steuersatz günstiger als beim normalen Bruttolohn.

Worauf sollte man bei geldwerten Vorteilen achten?

Das Finanzamt setzt scharfe Grenzen für Sachbezüge. Wenn ihr Wert 44 Euro pro Monat übersteigt, müssen sie ebenfalls versteuert werden. Allerdings ist der Steuersatz wesentlich geringer. Um als geldwerter Vorteil anerkannt zu werden, muss er unbedingt in Form von Sachleistungen erfolgen. Der Arbeitgeber muss zum Beispiel dem Arbeitgeber die Monatsfahrkarte für den Weg zur Arbeit kaufen und ihm aushändigen. Dasselbe gilt für die private Nutzung eines Dienstwagens oder für ein Mobiltelefon, dass der Arbeitgeber zur Verfügung stellt. Werden solche Leistungen einfach in Form von Zuschüssen zum Bruttolohn gewährt, werden diese Zuschüsse zum normalen Lohn hinzu gerechnet und entsprechend versteuert.

Können Sachbezüge auch missbraucht werden?

Ja, das ist möglich. Jedoch hat das Finanzamt in den letzten Jahren seine Kontrollen verschärft. Steuererklärungen werden zum Beispiel aufmerksam geprüft. Früher war es relativ weit verbreitet, dass Arbeitgeber in Absprache mit dem Arbeitnehmer den Bruttolohn niedrig ansetzten und dafür Sachbezüge als Kompensation anboten. Mit diesem Trick mussten beide Parteien weniger Steuern zahlen. Flog der Deal jedoch auf, waren größere Nachzahlungen fällig. Die Sache hat zudem noch einen anderen Haken. Wenn der Bruttolohn sinkt, sinken auch die Sozialabgaben. Das bedeutet, dass weniger in die Rentenkasse eingezahlt wird. Dadurch fällt für den Arbeitnehmer am Ende seiner Erwerbstätigkeit die Altersrente geringer als erwartet aus. / Fotoquelle: fotolia.de / © Cello Armstrong

Autor: Marlen Schurr

Eine Autorin der ersten Stunde und Frauchen von Emma. Marlen hat Betriebswirtschaft studiert und danach lange bei einer großen Bank gearbeitet. Finanzen und Wirtschaftsthemen sind ihr Steckenpferd, auch bei der Altersvorsorge weiß sie, wovon sie schreibt. Während ihrer Elternzeit hat sie zum Glück immer wieder Zeit gefunden, sich durch Seminare und Vorträge auf dem Laufenden zu halten und arbeitet inzwischen wieder stundenweise in ihrem alten Job, getreu dem Motto „einmal Banker, immer Banker“. Wir freuen uns, dass sie auch den Weg zu uns zurückgefunden hat und wieder da ist!