Grundsteuerreform: 2022 ist eine zweite Steuererklärung für Hauseigentümer notwendig

- 04.03.2022 von Kim Teschner -

Die Grundsteuer ist eine Abgabe, die von den Eigentümern von Grundstücken und Gebäuden an die zuständige Gemeinde bezahlt werden muss. Für die Kommunen stellt die Grundsteuer eine wichtige Einnahmequelle dar. Sie macht ungefähr 19 Prozent der Einkünfte aus und wird beispielsweise für die Finanzierung von öffentlichen Einrichtungen verwendet.

Wie wird die Grundsteuer erhoben?

Diese Frage ist der Grund für die Reform. Bis die Reform am 1. Januar 2025 in Kraft tritt, gilt ein Einheitswert, der sich nur an der Größe des Grundstücks orientiert. In Westdeutschland werden als Grundlage Daten aus dem Jahr 1964 verwendet, in Ostdeutschland gar solche aus dem Jahr 1935. Je nach Art und Größe des Grundstücks schwankt die jährlich zu entrichtende Grundsteuer zwischen einem niedrigen dreistelligen Betrag für Besitzer von Eigenheimen bis zu vierstelligen Summen für die Eigentümer von Mehrfamilienhäusern. Vermietern ist es jedoch gestattet, die Grundsteuer über die Nebenkostenabrechnung auf die Mieter zu übertragen.

Die Grundlage der Steuererhebung ist vollkommen veraltet und berücksichtigt nicht die Wertsteigerung, die viele Grundstücke und Immobilien in der Zwischenzeit erfahren haben. Die Grundsteuerreform soll die Steuererhebung gerechter machen und die Höhe der Grundsteuer dem tatsächlichen Wert des Grundstücks anpassen.

Wie wird die Grundsteuer errechnet?

Am Verfahren ändert sich auch nach der Reform nichts. Laut Angaben des Bundesfinanzministeriums wird die Grundsteuer auf folgender Basis berechnet: Der Grundsteuerwert multipliziert mit der Steuermesszahl multipliziert mit dem Hebesatz.

  • Den Grundsteuerwert ermittelt das Finanzamt auf der Basis einer Feststellungserklärung.
  • Die Steuermesszahl legt der Gesetzgeber fest.
  • Die Höhe des Hebesatzes bestimmt die zuständige Gemeinde.

Die Angaben beziehen sich auf das Bundesmodell. In einigen Bundesländern existieren abweichende Regelungen.

Was ändert sich für Eigentümer von Immobilien?

Im Zusammenhang mit der reformierten Grundsteuer, die ab dem 1. Januar 2025 in Kraft tritt, benötigt das Finanzamt neue Feststellungserklärungen. Betroffen sind ca. 36 Millionen Eigentümer im ganzen Bundesgebiet.

Das Finanzamt benötigt von den Eigentümern von Wohngebäuden folgende Angaben:

  • Größe des Grundstücks
  • Lage
  • Gebäudeart
  • Wohnfläche
  • Baujahr
  • Bodenrichtwert

Stichtag für die oben genannten Angaben ist der 1. Januar 2022. Alle späteren Änderungen können im Feststellungsbescheid nicht mehr berücksichtigt werden.

Bis wann benötigt das Finanzamt diese Angaben und wie werden die Betroffenen informiert?

Das Finanzamt informiert die Betroffenen in Form von öffentlichen Bekanntmachungen, die wahrscheinlich ab Ende März erscheinen werden. Momentan ist es noch nicht möglich, die angeforderten Angaben einzureichen. Die Feststellungserklärungen können im Zeitraum vom 1. Juli 2022 bis zum 31. Oktober 2022 eingereicht werden. Ob diese relativ kurze Frist eventuell verlängert werden könnte, ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht bekannt. Das Einreichen ist, abgesehen von wenigen Ausnahmen, nur über die Steuer-Onlineplattform ELSTER möglich.

Was geschieht danach?

Auf der Basis der Angaben berechnet das Finanzamt den Grundsteuerwert und stellt einen Grundsteuerwertbescheid aus. Zusätzlich erhalten die Eigentümer anhand der gesetzlich vorgegebenen Steuermesszahl den Grundsteuermessbetrag und stellt den Grundsteuermessbescheid aus. Beide Bescheide stellen keine Zahlungsaufforderung dar. Sie bilden die Basis für die Berechnung der Grundsteuer, die durch die Kommunen erfolgt. Der Grundsteuerbescheid ergeht durch die zuständige Kommune.

Wird sich an der Höhe der Grundsteuer etwas ändern?

Das bleibt abzuwarten. Der so genannte Hebesatz zur Festlegung der Grundsteuer wird von den Gemeinden festgelegt. Er schwankt zwischen Null und Tausend Prozent. Die Gemeinden sind angehalten, die Grundsteuer möglichst einkommensneutral zu halten. Das bedeutet, dass es nach der Reform weder signifikante Erhöhungen noch Senkungen der Grundsteuereinnahmen der Gemeinde geben sollte. Das schließt jedoch nicht aus, dass es in Einzelfällen Erhöhungen oder Reduzierungen der Grundsteuer geben kann.

Können Vermieter erhöhte Grundsteuern auf die Mieter umlegen?

Ja, das ist möglich, weil sich an der Art der Erhebung der Grundsteuer nichts ändert. Die Reform bezieht sich lediglich auf die Neuberechnung des Grundsteuerwerts. Die übrigen Teile des Gesetzes bzw. der Erhebung der Grundsteuer sind durch die Reform nicht betroffen. / Fotoquelle: © Rosel Eckstein / pixelio.de

Autor: Kim Teschner

Kim ist bereits seit 2012 bei uns. Damals hat sie hauptberuflich bei einem Steuerberater gearbeitet und wollte ihr Wissen gerne einem breiten Publikum zur Verfügung stellen. Nach Mutterschutz und Elternzeit ist sie nun endlich wieder da und unterstützt uns in den Bereichen Finanzen, Gehalt und Steuern.