Mehr Elterngeld durch Wechsel der Steuerklasse

- 21.04.2014 von Marlen Schurr -

Elternzeit und ElterngeldDas Bundeselterngeld – und Elternzeitgesetz trat am 1.Januar 2007 in Kraft. Dabei handelt es sich um eine Ausgleichszahlung für den Verdienstausfall, der im Zusammenhang mit der Geburt eines Kindes entsteht. Elterngeld wird einschließlich zweier Partnermonate für insgesamt 14 Monate gewährt. Seine Höhe schwankt zwischen 300 und maximal 1.800 Euro pro Monat. Sind bereits ältere Geschwister in der Familie vorhanden, kommt ein Geschwisterbonus in Höhe von 10 Prozent des Elterngelds (mindestens 75 Euro) dazu. Bei Zwillingen zahlt der Staat einen Mehrlingszuschlag von 300 Euro pro Mehrling.

Warum wurde das Elterngeld eingeführt und wie hoch sind die monatlichen Leistungen?

Mit der Einführung des Elterngelds verfolgt die Bundesregierung mehrere Ziele. Es dient zum Beispiel als Unterstützung einkommensschwacher Familien, um den für Verdienstausfall zu kompensieren, wenn die Mutter wegen der Geburt des Kindes zu Hause bleiben muss. Andererseits sollen dadurch mehr Familien dazu ermuntert werden, Kinder zu bekommen. Demografische Probleme wie die Überalterung der Bevölkerung können letztendlich nur durch eine Erhöhung der Geburtenzahl gelöst werden. Die Höhe des Elterngelds richtet sich nach dem Nettolohn des Elternteils, der am längsten mit dem Kind zu Hause bleibt. In der Regel ist das die Mutter. Der Partner (Vater) hat jedoch ebenfalls Anspruch auf 2 Monate Auszeit. Üblicherweise werden 65 Prozent des Nettolohns als Elterngeld gezahlt. Es wird weder versteuert, noch sind Abgaben fällig.

Wie kann man die Höhe des Elterngelds beeinflussen?

Die Antwort auf diese Frage liefert die Berechnungsgrundlage des Elterngelds, nämlich der Nettoverdienst des Elternteils, der am längsten zu Hause bleiben wird. Wollen Sie Ihr Elterngeld erhöhen, empfiehlt es sich, den Nettoverdienst zu steigern. Am einfachsten geschieht das durch einen Wechsel der Steuerklasse. Ehepaare können im Allgemeinen zwischen einer Kombination verschiedener Steuerklassen wählen. Verdienen beide etwa gleich viel, entscheiden sich die meisten für die Kombination IV – IV. Verdient ein Partner viel, der andere wenig oder gar nichts, ist die Kombination V – III am günstigsten. Zusätzlich gibt es seit 2010 übrigens noch die Steuerklasse IV + Faktor. Derjenige, der die Elternzeit in Anspruch nimmt, sollte daher eine Steuerklasse wählen, in der möglichst wenig Steuern gezahlt werden. Grundsätzlich haben Ehepaare auf Antrag das Recht, ihre Steuerklasse zu wechseln. Der Antrag muss jedoch so zeitig wie möglich gestellt werden, um wirksam zu werden. Falls die Mutter in die günstigere Steuerklasse III wechseln möchte, muss der Antrag 7 Monate vor Beginn des Mutterschutzes gestellt werden. In Deutschland beginnt Mutterschutz in der Regel 6 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin. Damit die günstigere Steuerklasse III anerkannt wird, muss die Mutter mindestens 6 Monate lang ihr Einkommen mit diesem Satz versteuern. Ein Monat wird zur Bearbeitung des Antrags berechnet. Zwar vermindert sich während dieser Zeit das Gesamteinkommen der Familie, weil der besser verdienende Partner mehr Steuern zahlen muss, dafür erhöht sich aber das Elterngeld. Die zu viel gezahlten Steuern können später mit Hilfe der Steuererklärung wieder zurückgeholt werden. Wichtig ist nur, die Frist für den Antrag nicht zu versäumen. / Fotoquelle: fotolia.de / © drubig-photo

Autor: Marlen Schurr

Eine Autorin der ersten Stunde und Frauchen von Emma. Marlen hat Betriebswirtschaft studiert und danach lange bei einer großen Bank gearbeitet. Finanzen und Wirtschaftsthemen sind ihr Steckenpferd, auch bei der Altersvorsorge weiß sie, wovon sie schreibt. Während ihrer Elternzeit hat sie zum Glück immer wieder Zeit gefunden, sich durch Seminare und Vorträge auf dem Laufenden zu halten und arbeitet inzwischen wieder stundenweise in ihrem alten Job, getreu dem Motto „einmal Banker, immer Banker“. Wir freuen uns, dass sie auch den Weg zu uns zurückgefunden hat und wieder da ist!