Minijob neben der Arbeit – Was ist bei Steuern und Sozialabgaben zu beachten?

- 08.11.2014 von Sonja Hess -

Minijob und MinijobberAls Minijob oder geringfügige Beschäftigung werden laut Gesetz alle Tätigkeiten definiert, deren Einkommen unter dem Betrag von 450 Euro pro Monat liegt. Dabei spielt die Zahl der Arbeitsstunden und Arbeitstage keine Rolle. Insgesamt sind in Deutschland etwa 7,5 Millionen Minijobber erfasst. Davon sind mehr als 2,6 Millionen neben ihrem Hauptberuf in einem Minijob tätig. Für den Arbeitnehmer ist ein Minijob normalerweise steuer- und abgabenfrei. Trotzdem gilt es, einige Dinge zu beachten.

Was sollten Sie in Bezug auf Steuern und Sozialabgaben beachten?

Entgegen einer weit verbreiteten Meinung ist ein Minijob nicht von Steuern und Abgaben befreit, sondern der Arbeitgeber bezahlt einen Pauschalbetrag von 2 Prozent. Beiträge zur Rentenversicherung müssen ebenfalls bezahlt werden. Für Sie als Arbeitnehmer ist es wichtig, zu wissen, dass die Einkünfte aus einem Minijob 450 Euro pro Monat nicht überschreiten dürfen. Wenn in einem Monat die Grenze von 450 Euro überschritten wird, ist das okay, wenn dafür im nächsten Monat der Verdienst wieder geringer ausfällt. Entscheidend ist der Jahresdurchschnitt, der die Verdienstgrenze von 450 Euro pro Monat nicht überschreiten darf. Üben Sie mehrere Minijobs aus, wird das Einkommen aus allen Beschäftigungsverhältnissen addiert.

Was tun, wenn das Einkommen mehr als 450 Euro beträgt?

Dann müssen Sie auf Ihr Einkommen Steuern und Abgaben zahlen, wie bei allen anderen Einkünften auch. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Sie mehrere Minijobs haben. Diese Regel sollten Sie unbedingt beachten, weil unter anderem die kostenlose Familienversicherung der gesetzlichen Krankenkassen nur bis zu einer Einkommensgrenze von 450 Euro pro Monat des versicherten Familienmitglieds gilt. Liegt das Einkommen darüber, müssen Sie sich freiwillig bei der Krankenkasse versichern. Lohnsteuer dagegen müssen Sie nur dann zahlen, wenn Sie in die Steuerklasse V oder VI eingestuft sind.

Steuern und Sozialabgaben zu zahlen bringt Vorteile

Natürlich sieht es niemand gern, wenn von seinem hart verdienten Lohn Beträge an den Staat abgeführt werden müssen. Dabei vergessen viele, dass sie letztendlich aus diesen Abgaben Nutzen ziehen. Wenn regelmäßig Beiträge zur Rentenversicherung abgeführt werden, steigen später die Bezüge nach dem Erreichen des gesetzlichen Rentenalters, da im Grunde genommen jeder nur so viel ausgezahlt bekommt, wie er oder sie vorher eingezahlt haben. Werden keine Beiträge abgeführt, entsteht auch kein oder nur ein minimaler Anspruch auf eine Altersrente. Außerdem sind Sie durch die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung auch für den Pflegefall oder im Fall einer permanenten Erwerbsunfähigkeit versichert.

Abgaben aus Minijobs abführen und trotzdem mehr Geld behalten

Laut Gesetz ist es zulässig, alle legalen Mittel zu nutzen, um so wenig wie möglich Steuern und Abgaben zahlen zu müssen. Wenn Sie beispielsweise die Einkünfte aus Ihrem Minijob versteuern und dafür die festgelegten Beitragssätze der Krankenkasse zahlen, können diese geringer sein als die Beiträge für eine freiwillige Versicherung. Auch bei der Lohnsteuer haben Sie mehrere Möglichkeiten. In einem Minijob brauchen Sie nur dann Lohnsteuer zu zahlen, wenn Sie in Steuerklasse V oder VI sind. Verheiratete sollten prüfen, ob es für sie nicht günstiger wäre, die Kombination IV – IV der Steuerklassen zu wählen. Besonders wenn ein Ehegatte hauptberuflich beschäftigt ist und der andere mehrere Minijobs hat, können Sie dadurch Lohnsteuern sparen. Eine weitere Möglichkeit bietet die Steuererklärung. Damit können Sie einen großen Teil der entrichteten Lohnsteuer wieder zurück bekommen. Sie können beispielsweise bis zu 1.000 Euro jährlich an Werbekosten absetzen. Falls Sie sich nicht sicher sind, was zu tun ist, empfiehlt es sich, dass Sie sich an einen Lohnsteuerhilfeverein wenden. / Fotoquelle: fotolia.de / © benik.at

Autor: Sonja Hess

Freiberufliche Autorin und Powerfrau, die sich in allen Bereichen zum Thema Arbeitsrecht, Finanzen und Karriere auskennt. Sie macht uns vor, dass es kein Problem ist, Familie und Beruf unter einen Hut zu bringen. 2012 hat sie ihren ersten Text für uns geschrieben und nach einer etwas längeren Babypause freut sie sich nun, wieder die Ärmel hochkrempeln und schreiben zu können