Seit dem 1. Juli 2007 gibt es in Deutschland die sogenannte steuerliche Identifikationsnummer – kurz Steuer-ID, die seither jeden Bundesbürger ein Leben lang begleitet – gegebenenfalls auch darüber hinaus. Erst 20 Jahre nach dem Tod ist die Nummer definitiv zu löschen. Die Steuer-ID ist auch in anderen EU-Ländern umgesetzt worden. Rechtsgrundlage bildet heute immer noch die EU-Zinsrichtlinie von 2003.
Die steuerliche Identifikationsnummer hat deutschlandweite Geltungskraft. Sie tritt neben den vom jeweiligen Finanzamt vergebenen Steuernummern im Zusammenhang mit Steuererklärungen auf. Ursprünglich war beabsichtigt, dass die Steuer-ID die Steuernummern des Finanzamts nach und nach ablösen sollte. Bisher lässt die Umsetzung allerdings auf sich warten. Beide Nummernsysteme bestehen de facto nebeneinander.
Fiskalischer Stempelabdruck beim Bundeszentralamt für Steuern
Die Steuer-ID besteht aus insgesamt elf Ziffern. Für den Aufbau der Nummer gelten ganz bestimmte Regeln. Die ersten zehn Ziffern stellen die eigentliche Identifikationsnummer dar, die elfte Ziffer ist eine Prüfziffer, die nach einem Algorithmus aus den vorhergehenden Ziffern berechnet wird. Jede Steuer-ID wird nur ein einziges Mal vergeben. Sie ist eindeutig zuordbar, unabänderlich und gilt dauerhaft ‘von der Wiege bis zur Bahre’. Sie begleitet jeden Bundesbürger von Geburt an quasi wie ein unauslöschlicher fiskalischer Stempelabdruck.
Alle Steuer-IDs sind beim Bundeszentralamt für Steuern hinterlegt. Zusammen mit der Nummer werden die zugehörigen Stammdaten der betreffenden Person gespeichert, also Name, ein eventueller Geburtsname, Geburts- bzw. Sterbedatum, Titel, Adresse und damit auch die zuständige Finanzbehörde. Damit ist dort jeder Bundesbürger zentral erfasst. Die beim Bundeszentralamt gespeicherten Personendaten dürfen nur von den Finanzämtern abgefragt werden. Dennoch gibt es immer wieder Befürchtungen, dass die umfangreiche Datenquelle auch Begehrlichkeiten von dritter Seite weckt.
Mehr Effizienz, mehr Transparenz und mehr Kontrolle
Mit der steuerlichen Identifikationsnummer sollen Besteuerungsverfahren in Deutschland insgesamt effizienter werden. Die bundeseinheitliche Nummer ist eine wesentliche Voraussetzung dafür, den steuerlichen Datenaustausch zu erleichtern. Sie bietet damit auch eine wichtige Grundlage für die Digitalisierung des Steuerwesens, die bisher nur in Teilen verwirklicht ist. Für die Steuer-ID wurde bei der Einführung vor allem mit den Argumenten einer Vereinfachung des Besteuerungsverfahrens, einer höheren Transparenz der Besteuerung und des Bürokratieabbaus geworben.
Gleichzeitig dient die Nummer aber auch einer besseren Überprüfung und Kontrolle von steuerlichen Angaben und Daten. Steuerhinterziehung soll dadurch erschwert werden, gleichzeitig dient die Nummer dazu, Informationsverluste der Finanzverwaltung zu vermeiden. Sie sind früher häufig entstanden, weil steuerrelevante Informationen nicht eindeutig zugeordnet werden konnten. Das ist jetzt mit der Steuer-ID zweifelsfrei möglich. Die Erschwerung von Steuerhinterziehung spielt vor allem im Zusammenhang mit Kapitaleinkünften im Ausland eine wichtige Rolle. Hier unterstützt die Steuer-ID grenzüberschreitende Auskünfte.
Wo die Steuer-ID überall gebraucht wird
Im täglichen Leben wird die steuerliche Identifikationsnummer in vielfältigen Zusammenhängen gebraucht – keineswegs in ausschließlich steuerlichen. Hier eine beispielhafte Auswahl:
- seit Anfang 2016 müssen Kindergeldbezieher bei den Familienkassen ihre Steuer-ID und die ihrer Kinder angeben, sofern nicht schon vorhanden;
- für Unterhaltszahlungen an einen geschiedenen Ehegatten wird die Steuer-ID des Unterhaltsempfängers benötigt, wenn der Unterhalt steuerlich geltend gemacht werden soll;
- Freistellungsaufträge bei Banken gelten seit 2016 nur noch mit der steuerlichen Identifikationsnummer, vorher war das nicht so. Allerdings sollte den Instituten die Steuer-ID bereits 2011 mitgeteilt werden. Mit der Steuer-ID kann die Finanzverwaltung leicht überprüfen, ob die Freistellungsgrenzen eingehalten werden;
- Krankenkassen benötigen die Steuer-ID für die Mitteilung der steuerlich absetzbaren Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung an die Finanzverwaltung;
- die Nummer ist auch bei Verträgen zur staatlich geförderten Altersvorsorge erforderlich;
- bei Umzügen von Steuerpflichtigen ermöglicht die Steuer-ID den Finanzbehörden einen schnellen Datenabgleich mit den Meldeämtern;
- im Rahmen der elektronischen Lohnsteuerkarte können Arbeitgeber mit Hilfe der Steuer-ID alle relevanten Daten direkt beim Bundeszentralamt für Steuern abfragen. Arbeitnehmer müssen sich nicht mehr darum bemühen;
- die steuerliche Identifikationsnummer unterstützt die elektronische Steuererklärung und macht Nachfragen des Finanzamts überflüssig. / Fotoquelle: fotolia.de / © Stockfotos-MG