Steuererklärung im Studium – Was ist zu beachten?

- 24.11.2014 von Sonja Hess -

Studenten und SteuernIn der Regel müssen Studenten während ihrer Ausbildung noch keine Steuererklärung abgeben. Dennoch lohnt es sich für Studenten, ihre Ausgaben sorgfältig auflisten. Denn wer sich frühzeitig um seine Steuererklärung bemüht, spart in der Zukunft: Ausbildungsgebühren können als Werbungskosten von der künftigen Steuererklärung abgesetzt werden.

Studenten und Steuern?

Die meisten Studenten machen sich während ihrer Ausbildung kaum Gedanken um die Steuer. Wenn sie während des Studiums einem Job nachgehen, machen es BAföG und Einkommensobergrenzen oft unmöglich, mehr als 450 Euro um Monat zu verdienen. Mit einem so geringen Einkommen sind sie ohnehin von der Lohnsteuer befreit. Aber auch für Studenten bringt es Vorteile, sich frühzeitig um ihre Steuererklärung zu kümmern: Eine Gesetzesänderung ermöglicht es ihnen nun, ihre Ausbildungskosten als Werbungskosten von ihrer späteren Einkommenssteuer abzusetzen, wenn das Studium in direktem Zusammenhang mit dem zukünftigen Beruf steht.

Was sind Werbungskosten?

Als Werbungskosten bezeichnet der Gesetzgeber Kosten, die der Erwerbung und Absicherung von Einkünften dienen. Auf das Studium bezogen sind Werbungskosten also jene vorangehenden Kosten, die den späteren Erwerb im Berufsleben ermöglichen. Geld wird investiert, um später Geld zu verdienen. Allerdings waren die studienbedingten Werbungskosten bereits vor Jahren ein Streitfall: 2011 wurde, rückwirkend bis zum 1. Januar 2004, beschlossen, dass Ausbildungskosten nicht als Werbungskosten von der Steuer abgesetzt werden könnten. Stattdessen, so hieß es, handle es sich um Sonderausgaben, die nur in dem Jahr, in dem sie angefallen sind, rückerstattet werden können. Ein herber Schlag für die Studenten, fielen doch in jenen Jahren in fast allen Bundesländern hohe Studiengebühren an.

Ein weiterer Streitpunkt war die Art der Ausbildung: Lange Zeit wurden Werbungskosten nur für Studenten anerkannt, die bereits eine erste Ausbildung abgeschlossen hatten, sich also im Masterstudium oder im Erststudium nach einer vorangegangenen Berufsausbildung befanden.

Auch diese Regelung wurde nun beseitigt: Der VI. Senat erklärte den Ausschluss der Ausbildungskosten von Werbungskosten sei verfassungswidrig, da es sich bei den Berufsausbildungskosten nicht um beliebige Ausgaben handle, sondern um einen zwangsläufigen und pflichtbestimmten Aufwand, auf dessen Basis der spätere Beruf ausgeübt werde. Die Korrektur des Beschlusses macht Ausbildungs- und Studienkosten (für Erst- und Zweitstudium) also erneut zu vorab entstandenen Verlusten, die von Studenten beim Eintritt in das Berufsleben von der Steuer abgesetzt werden dürfen.

So spart der Student Steuern

Um an den zukünftigen Steuern zu sparen, sollten Studierende also bereits von Anfang an ihre ausbildungsbedingten Aufwendungen auflisten. Dazu gehören nicht nur die Studiengebühren, die, abhängig von Bundesland und Art der Ausbildungseinrichtung, zwischen 200 Euro und mehreren tausend Euro betragen können, sondern auch die Anschaffung von Fachliteratur, Arbeitsmaterialien, Reisekosten und eine etwaige doppelte Haushaltsführung. Diese Beträge werden im ersten Jahr ihres Berufseintritts von den Studierenden aufgelistet und können im Rahmen der ersten Steuererklärung zu hohen Rückzahlungen führen.

Studenten, die im Studienjahr 2010 ihr Erststudium aufgenommen haben, sollten sich allerdings beeilen: Bis zum 31.12.2014 muss ihre Steuererklärung beim Finanzamt vorliegen. Verstreicht diese Frist, setzt die Festsetzungsverjährung ein. Damit verwirken die Studenten ihren Anspruch auf die künftige Absetzung der Werbungskosten. / Fotoquelle: fotolia.de / © Robert Kneschke

Autor: Sonja Hess

Freiberufliche Autorin und Powerfrau, die sich in allen Bereichen zum Thema Arbeitsrecht, Finanzen und Karriere auskennt. Sie macht uns vor, dass es kein Problem ist, Familie und Beruf unter einen Hut zu bringen. 2012 hat sie ihren ersten Text für uns geschrieben und nach einer etwas längeren Babypause freut sie sich nun, wieder die Ärmel hochkrempeln und schreiben zu können