Stichtag 31.05. – Was tun bei verspäteter Steuererklärung?

- 18.06.2014 von Marlen Schurr -

Fristverlängerung SteuererklärungDer 31. Mai ist für viele Steuerpflichtige ein unangenehmes Datum, endet dann doch die Frist zur Abgabe der jährlichen Einkommensteuererklärung. Wer bisher seine Erklärung für das abgelaufene Jahr noch nicht fertiggestellt hat, sollte jetzt handeln – denn sonst drohen finanzielle Konsequenzen.

Fristüberschreitung – Finanzamt droht mit Strafen

Schuldhafte Fristüberschreitungen kann das Finanzamt nämlich mit einem Verspätungszuschlag, im schlimmsten Fall sogar mit einem Zwangsgeld ahnden. Bis zu zehn Prozent der zu zahlenden Steuer kann der Zuschlag ausmachen. Die Obergrenze für das Zwangsgeld liegt bei 25.000 Euro. Doch so weit muss es nicht kommen, es ist nämlich möglich auch bei Fristversäumnis noch Verlängerungen zu erreichen.

Pflicht zur Steuerklärung – differenziert geregelt

Wer muss überhaupt eine Einkommensteuererklärung abgeben? Das Steuerrecht legt dies im Einzelnen fest. Zum Beispiel sind Arbeitnehmer, die Freibeträge auf ihrer Lohnsteuerkarte haben eintragen lassen und Ehepaare mit der Steuerklassenkombination III/V dazu verpflichtet. Auch Bezieher von Lohnersatzleistungen wie Elterngeld, Mutterschaftsgeld, Krankengeld oder ALG I müssen eine Erklärung abgeben. Wer Einkommen aus anderen steuerpflichtigen Einkunftsarten erzielt hat, ist in der Regel ebenfalls abgabepflichtig. Das trifft beispielsweise auf Selbständige und Freiberufler zu. Arbeitnehmer, die keine nennenswerten weiteren Einkünfte außer ihrem Lohn erhalten, keine Freibeträge eingetragen haben und auch nicht die Steuerklassenkombination III/V besitzen, müssen dagegen keine Steuererklärung erstellen. Eine freiwillige Abgabe kann aber sinnvoll sein, wenn mit Steuererstattungen zu rechnen ist.

Unterschiedliche Fristen und Termine

Der Stichtag 31.5. trifft nur diejenigen Steuerzahler, die durch Gesetz zur Abgabe verpflichtet sind und ihre Steuererklärung selbst erstellen. Wenn ein Lohnsteuerhilfeverein oder ein Steuerberater bei der Erstellung eingeschaltet ist, endet die Frist erst am 31. Dezember. Noch mehr Zeit haben Steuerzahler, die freiwillig eine Steuererklärung abgeben. Hier endet die Abgabefrist erst vier Jahre nach Ablauf des Steuererklärungsjahres. Wer also für 2013 eine Steuererklärung abgeben will, hat dazu bis Ende 2017 Zeit.

Verlängerung sofort beantragen und begründen

Für säumige Erklärungspflichtige ist es auch jetzt noch nicht zu spät. Das Finanzamt gewährt in der Regel noch nach Ablauf der Abgabefrist Verlängerungen, wenn die Beantragung unverzüglich erfolgt. Allerdings wird eine Begründung für die Nichtabgabe erwartet. Üblicherweise werden besondere Lebensumstände wie Krankheit oder Umzug oder besondere berufliche Belastungen, zum Beispiel durch längere Dienstreisen, als Gründe akzeptiert. Auch noch fehlende Unterlagen von Banken und Versicherungen können als Argumente genannt werden.

Formlos möglich

Um die Verlängerung zu beantragen, bedarf es keiner besonderen Formerfordernisse. Es genügt ein kurzes Schreiben an das Finanzamt, in dem der Verlängerungswunsch und der Grund dafür mitgeteilt wird. Selbst ein Anruf beim zuständigen Sachbearbeiter ist ausreichend. In vielen Fällen bestätigt das Finanzamt dann dem Steuerpflichtigen die Verlängerung und gewährt dafür einen Zeitraum von mehreren Wochen. Wenn das Finanzamt nicht reagiert, ist von einem stillschweigend gewährten Aufschub auszugehen. Auch hier sollte die Steuererklärung dann nach einigen Wochen abgegeben werden. Endgültig endet die Abgabefrist aber am 30. September. Wer bis dahin die Abgabe nicht geschafft hat, befindet sich definitiv im Verzug und muss mit Konsequenzen rechnen. / Fotoquelle: fotolia.de / © Marco2811

Autor: Marlen Schurr

Eine Autorin der ersten Stunde und Frauchen von Emma. Marlen hat Betriebswirtschaft studiert und danach lange bei einer großen Bank gearbeitet. Finanzen und Wirtschaftsthemen sind ihr Steckenpferd, auch bei der Altersvorsorge weiß sie, wovon sie schreibt. Während ihrer Elternzeit hat sie zum Glück immer wieder Zeit gefunden, sich durch Seminare und Vorträge auf dem Laufenden zu halten und arbeitet inzwischen wieder stundenweise in ihrem alten Job, getreu dem Motto „einmal Banker, immer Banker“. Wir freuen uns, dass sie auch den Weg zu uns zurückgefunden hat und wieder da ist!