Welche Steuermythen gibt es?

- 17.05.2023 von Sonja Hess -

Ein Mythos ist eine sagenhafte Erzählung, in der auf einleuchtende Weise versucht wird, komplizierte Sachverhalte zu erklären, über die keine fundierten Erkenntnisse vorliegen. Da das deutsche Steuerrecht zu den kompliziertesten der Welt gehört, überrascht es nicht, dass es hierzulande einige Steuermythen gibt, die sich hartnäckig halten.

Mythos: Steuererklärung

Um die Steuererklärung ranken sich gleich 3 Mythen. Die erste von ihnen besagt, dass es sich nicht lohnt, eine Steuererklärung abzugeben. Der Aufwand sei größer als die Mühe. Das Statistische Bundesamt wertet alle 2 Jahre Steuerbescheide aus. Ihren Angaben zufolge bekommen Verbraucher durch ihre Steuererklärung im Durchschnitt 1.070 Euro erstattet.

Der zweite Mythos zum Thema Steuererklärung wirkt eng mit dem ersten zusammen. Viele Menschen lehnen es nämlich ab, eine freiwillige Steuererklärung zu machen, weil sie glauben, dass sie dann automatisch dazu verpflichtet wären, jedes Jahr eine Steuererklärung einzureichen. Das stimmt aber nicht. Eine Steuererklärung muss nur dann abgegeben werden, wenn zusätzlich zu den versteuerten Einkünften weitere Einnahmen erzielt wurden, zum Beispiel aus Vermietungen oder selbstständiger Tätigkeit.

Der 3. Mythos rund um die Steuererklärung besagt, dass Ehegatten oder Lebenspartner immer eine Steuererklärung abgeben müssen, wenn sie sich für die Steuerklassen 3/5 entschieden haben. Das stimmt jedoch nur zum Teil. Gehen beide arbeiten und erzielen ein versteuerbares Einkommen, müssen sie tatsächlich eine Steuererklärung abgeben. Bleibt aber jemand zu Hause und erhält kein Arbeitseinkommen, muss diese Person keine Steuererklärung einreichen.

Mythos: Auf Arbeitslosengeld müssen keine Steuern bezahlt werden

Im Prinzip stimmt das. Die Aussage trifft auch auf Krankengeld und Elterngeld zu. Allerdings werden diese Sozialleistungen als Einkommen gezählt. Wer zusätzlich zu solchen Zahlungen einem Nebenerwerb nachgeht und Einkommen erzielt, steigert dadurch die Gesamtsumme der Einkünfte. Dadurch ist es möglich, in eine höhere Steuerklasse zu rutschen, so dass mehr Steuern gezahlt werden müssen (Progressionsvorbehalt). Der höhere Steuersatz wird in diesen Fällen auf die Nebeneinkünfte angewendet. Das kann zu einer Forderung nach Steuernachzahlung führen.

Mythos: Bekannte oder Freunde dürfen bei der Steuererklärung helfen

Dieser Mythos ist eindeutig falsch. Ehepartnern und Lebenspartnern ist es natürlich erlaubt, einander mit der Steuererklärung zu helfen, ebenso wie Eltern oder Geschwister. Entfernten Verwandten wie Nichten und Neffen oder Cousinen und Cousins ist es dagegen verboten, erst recht Freunden oder guten Bekannten.

Mythos: Mit der richtigen Wahl der Steuerklassen kann Einkommensteuer gespart werden

Auch dieser Mythos ist falsch. Die Wahl der Steuerklasse entscheidet lediglich über die Höhe der Steuer, die jeden Monat vom Einkommen abgezogen wird. Dabei handelt es sich um eine Vorauszahlung. Die exakte Höhe der Einkommensteuer wird erst am Ende des Finanzjahres mit dem Steuerbescheid errechnet. Je nach Sachlage kann es dann zu einer Erstattung kommen oder eine Nachzahlung gefordert werden.

Mythos: Mit Versicherungen können Steuern gespart werden

Dieser Mythos ist zum Teil wahr. Im Prinzip ist es richtig, dass Beiträge beispielsweise zur Unfallversicherung oder Privathaftpflichtversicherung von der Steuer abgesetzt werden können, dabei muss aber die Höchstgrenze für Vorsorgeversicherungen beachtet werden. Sie beträgt im Jahr 2023 bei Arbeitnehmern 1.900 Euro und bei Selbstständigen 2.800 Euro pro Jahr. Unter diese Höchstgrenze fällt jedoch auch der Basisschutz der Kranken- und Pflegeversicherung.

Mythos: Das Finanzamt hat immer Recht

Viele Steuerzahler gehen davon aus, dass ihr Steuerbescheid korrekt ist. Diese Annahme kann teuer werden, denn ein Teil der Steuerbescheide ist tatsächlich fehlerhaft. Sofort nach dem Erhalt des Steuerbescheids sollte dieser deshalb gründlich überprüft werden. Nicht immer wurden bei der Berechnung der Steuer alle Ausgaben berücksichtigt. Mitunter schleichen sich auch einfache Rechenfehler in das Dokument ein. Deshalb sollte jeder Steuerbescheid immer so schnell wie möglich nach Erhalt überprüft werden. Die gesetzliche Einspruchsfrist beträgt 4 Wochen nach dem Datum der Zustellung. / Fotoquelle: © Titikul_B – Shutterstock.com

Autor: Sonja Hess

Freiberufliche Autorin und Powerfrau, die sich in allen Bereichen zum Thema Arbeitsrecht, Finanzen und Karriere auskennt. Sie macht uns vor, dass es kein Problem ist, Familie und Beruf unter einen Hut zu bringen. 2012 hat sie ihren ersten Text für uns geschrieben und nach einer etwas längeren Babypause freut sie sich nun, wieder die Ärmel hochkrempeln und schreiben zu können