In Deutschland sind ungefähr 2 bis 3 Millionen Dienstwagen unterwegs. Im Vergleich zur Gesamtzahl aller Fahrzeuge ist diese Anzahl zwar relativ gering, bei den Neuzulassungen erreicht sie jedoch um die 20 Prozent. Dienstwagen sind nicht nur ein Privileg für Führungskräfte, sie werden auch vielen Mitarbeitern im Außendienst, ambulanten Pflegekräften und Handwerkern zur Verfügung gestellt.
Wann müssen Dienstwagen versteuert werden?
Ein Dienstwagen ist ein Fahrzeug, das dem Arbeitnehmer vom Arbeitgeber zur Erledigung seiner Arbeitsaufgaben zur Verfügung gestellt wird. Darf der Arbeitnehmer den Dienstwagen auch für private Zwecke nutzen, hat er daraus einen sogenannten geldwerten Vorteil. Es handelt sich um eine Sachleistung, die zusätzlich zur Vergütung gewährt wird. Diese muss daher ebenso wie der Lohn oder das Gehalt versteuert werden. Sozialabgaben müssen auch entrichtet werden. Allerdings sind die Steuern auf Dienstwagen erheblich niedriger als auf den eigentlichen Lohn.
Wie hoch müssen Dienstwagen versteuert werden?
Das richtet sich nach der Art des Motors und dem Bruttolistenpreis. Autos mit Verbrennungsmotor werden mit monatlich mit 1 Prozent des Bruttolistenpreises versteuert, für Plug-in-Hybride und Elektroautos mit einem Bruttolistenpreis höher als 70.000 Euro sind pro Monat 0,5 Prozent Steuern fällig und für reine Elektroautos unter 70.000 Euro sogar nur 0,25 %. Durch die geringere Besteuerung von Elektroautos soll die Elektromobilität gefördert werden.
Wie wird die Besteuerung berechnet?
Grundlage der Berechnung ist der sogenannte Bruttolistenpreis des Fahrzeugs. Das ist der unverbindliche Preis des Herstellers, zu dem das Fahrzeug als Neuwagen auf dem Markt angeboten wird. Im Bruttolistenpreis sind die serienmäßige Ausstattung des Autos sowie die Umsatz- oder Mehrwertsteuer enthalten, nicht aber die Kosten für eine Sonderausstattung. Beispiele für die Besteuerung von Dienstwagen mit einem Bruttolistenpreis von je 50.000 Euro:
- Auto mit Verbrennungsmotor: 1 Prozent Steuern auf den geldwerten Vorteil = 500 Euro im Monat kommt zum Bruttoeinkommen dazu.
- Plug-in-Hybrid: 0,5 Prozent Steuern auf den geldwerten Vorteil = 250 Euro im Monat kommen zum Bruttoeinkommen dazu.
- Elektroautos: lediglich 0,25 Prozent Steuern auf den geldwerten Vorteil = 125 Euro im Monat, die zusätzlich versteuert werden müssen.
Wer sich schnell und unkompliziert die Vorteile eines Dienstwagens ausrechnen lassen möchte, kann dafür einen der zahlreichen Firmenwagenrechner nutzen.
Wie wird die Steuer berechnet?
Der Bundestag beschloss im November 2019 eine vereinfachte Regelung zur Berechnung der Steuer für Dienstwagen. Dabei wird immer von einer Besteuerung in Höhe von 1 Prozent des Bruttolistenpreises ausgegangen. Bei Dienstwagen, die dem Steuersatz von 0,5 Prozent unterliegen, wird die einprozentige Besteuerung auf die Hälfte des Bruttolistenpreises angewendet und bei Elektroautos auf ein Viertel des Bruttolistenpreises. Verfügt das Auto über eine Sonderausstattung, erhöht sich der Bruttolistenpreis und somit die Höhe des Bruttoeinkommens und der Steuer.
An welche Bedingungen sind die günstigeren Steuersätze geknüpft?
Soll ein Elektroauto mit dem niedrigen Satz von 0,25 Prozent besteuert werden, darf sein Bruttolistenpreis 70.000 Euro nicht übersteigen. Teurere Elektroautos werden mit 0,5 Prozent besteuert. Dienstwagen, die als Plug-in-Hybride mit 0,5 Prozent besteuert werden, müssen seit dem 1. Januar 2025 bei rein elektrischem Betrieb eine Mindestreichweite von 80 km aufweisen. Für ältere Modelle gelten niedrigere Vorgaben. Der CO2-Ausstoß darf 50g pro gefahrenen Kilometer nicht überschreiten. Hält das Hybrid-Auto die Werte nicht ein, wird die Steuer auf 1 Prozent heraufgesetzt. Die Regelung soll nach aktuellem Gesetzesstand bis 2030 gelten.
Wird der Weg zur Arbeit auch berechnet?
Darf der Arbeitnehmer den Dienstwagen auch für die Fahrt zur Arbeit benutzen, erhöht das den geldwerten Vorteil des Fahrzeugs. Bei einem Auto mit Verbrennungsmotor kommen 0,03 Prozent des Bruttolistenpreises dazu, bei einem Elektroauto 0,0075 Prozent. Grundlage der Berechnung bildet immer die Länge des einfachen Wegs zur Arbeit.
Gibt es Alternativen zur prozentualen Besteuerung?
Fahrer eines Dienstwagens können auch ein Fahrtenbuch führen. Das lohnt sich vor allem dann, wenn der Dienstwagen nur relativ wenig genutzt wird. Allerdings muss im Fahrtenbuch jede zurückgelegte Wegstrecke exakt aufgezeichnet werden. Das Dokument muss stets auf dem aktuellen Stand sein. / Fotoquelle: © Budimir Jevtic – Shutterstock.com