Im Jahr 2013 wurde die Lohnsteuerkarte durch eine elektronische Variante ersetzt. Doch was hat es damit auf sich, welche Vorteile besitzt das Verfahren und welche Rolle spielt die Steueridentifikationsnummer?
Warum heißt es noch Lohnsteuerkarte?
Was früher die Lohnsteuerkarte war, ist für den Arbeitnehmer heute die Steueridentifikationsnummer. Wem dieser Name schon etwas sperrig vorkommt, sollte einen Blick auf die Arbeitgeber werfen. Hier heißt die frühere Lohnsteuerkarte seit 2013 ‚elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale‘ oder kurz ‚ELStAM‘. Bei solchen Wortschöpfungen ist es eigentlich kein Wunder, das viele weiterhin Lohnsteuerkarte sagen, auch wenn es diese nur noch in elektronischer Form gibt. Ziel dieser Umstellung war es, die bürokratischen Abläufe zu verringern. So ist es zum Beispiel nicht mehr notwendig, jedes Jahr die Steuerkarte beim Arbeitgeber einzureichen. Auch die Formalitäten bei der Neuaufnahme einer Arbeit oder einem Stellenwechsel wurden erleichtert. Der Arbeitgeber kann die Anmeldung des Arbeitnehmers beim Finanzamt nun elektronisch durchführen.
Was tun, wenn man die Nummer nicht mehr weiß?
Im Normalfall hat jeder Arbeitnehmer bei der Umstellung seine Steueridentifikationsnummer zugeschickt bekommen. Bei Neugeborenen erhalten die Eltern bereits nach der Geburt die Identifikationsnummer. Doch wie es manchmal so ist – durch Unachtsamkeit, Umzug oder im Laufe der Zeit – können die Unterlagen verloren gehen. Ein Blick auf einen Lohnzettel genügt, denn dort muss die Steuer-ID immer aufgeführt sein. Auf dem jährlichen Steuerbescheid ist die Nummer ebenfalls zu finden. Und zwar in der linken oberen Ecke hinter dem Kürzel ‚IdNr‘. Wenn kein Lohnzettel zur Hand ist, kann die Nummer auch beim Bundeszentralamt für Steuern erfragt werden. Für die Abfrage der Steueridentifikationsnummer steht ein Kontaktformular bereit. Allerdings muss man ein wenig Zeit einplanen, denn die Wartezeit für die Übermittlung der Steueridentifikationsnummer kann bis zu 10 Wochen betragen. Die Daten werden grundsätzlich auf dem Postweg verschickt. Ein Anruf oder eine normale E-Mail an die Behörde ist also sinnlos.
Welche Daten enthält die elektronische Lohnsteuerkarte?
Die Frage, welche Daten auf der elektronischen Lohnsteuerkarte gespeichert werden, lässt sich schnell beantworten. Im Grunde die gleichen Angaben, wie sie auch schon auf der alten Steuerkarte zu finden waren. Dies sind natürlich die Steuerklasse sowie der Steuerfaktor, wenn die Steuerklasse IV angegeben wird. Dazu kommen die Anzahl der Kinderfreibeträge sowie ein eventuell vorhandener Lohnsteuerfreibetrag und der Zurechnungsbetrag. Außerdem wird eingetragen, ob der Steuerpflichtige Kirchensteuer zahlt und wie hoch diese ist.
Was muss der Arbeitnehmer wissen?
Tritt man eine neue Arbeitsstelle an, benötigt der Arbeitgeber allerdings noch weitere Angaben für eine ordnungsgemäße Anmeldung beim Finanzamt. Man sollte dem Arbeitgeber unbedingt die folgenden Daten mitteilen, da es sonst zu empfindlichen finanziellen Einbußen für den Arbeitnehmer kommen kann:
- das Geburtsjahr
- die Steueridentifikationsnummer
- ob es sich bei dem Arbeitsverhältnis um eine Haupt- oder Nebenbeschäftigung handelt
- ob Lohnsteuerfreibeträge eingetragen wurden und in welcher Höhe
Sehr wichtig: Es kann sein, dass der Arbeitnehmer seine elektronische Steuerkarte aus irgendeinem Grund hat sperren lassen oder der Arbeitgeber nicht die notwendigen Daten für eine Anmeldung im ELStAM-System erhält. In solchen Fällen wird der Arbeitnehmer grundsätzlich in die Steuerklasse 6 eingeordnet. Im Klartext heißt das, der Arbeitnehmer hat die höchstmögliche Steuerlast und kann keine Kindergeldzuschläge geltend machen. Außerdem werden eventuelle Steuerfreibeträge oder Arbeitnehmerpauschbeträge nicht berücksichtigt. Daher sind korrekte Angaben von Anfang an sehr wichtig! / Fotoquelle: fotolia.de / © Coloures-Pic