Lohnnebenkosten 2011

Der Begriff Lohnnebenkosten ist nicht eindeutig definiert, meint aber im allgemeinen Sprachgebrauch die Beiträge für die Sozialversicherungen von Arbeitnehmern. Das sind Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Die Beitragssätze und die Bemessungsgrenzen sind gesetzlich festgelegt.
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Lohnsteuerkarte 2011 beantragen

Das Bundesministerim der Finanzen wird, so wie es noch in 2010 über die zuständigen Gemeinden geschehen ist, für das Jahr 2011 keine neuen Lohnsteuerkarten mehr versenden. Der Gesetzgeber wird das Lohnsteuerabzugsverfahren auf ein elektronisches Verfahren umstellen. Ab dem Jahr 2012 informiert die Finanzverwaltung die Arbeitgeber in elektronischer Form über die für die Berechnung der Lohnsteuer erforderlichen Daten. Damit werden die bislang von den Kommunen ausgestellten Lohnsteuerkarten in Papierform überflüssig. Mit diesem Verfahren soll die Kommunikation zwischen Bürgern, Arbeitgebern und Finanzverwaltung vereinfacht und beschleunigt werden.
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Gehaltsentwicklung 2011 in Deutschland

In deutschen Unternehmen werden die Gehälter in diesem Jahr stärker als zuvor erwartet erhöht. Dies geht aus einer Studie des Aon Hewitt Consulting-Unternehmens hervor. Demnach wird der Lohnzuwachs in Deutschland im Jahr 2011 bei durchschnittlich 2,9 Prozent liegen. Der Grund für die positive Gehaltsentwicklung in Deutschland ist die Kombination aus dem Inflationsanziehen und der derzeit guten wirtschaftlichen Konjunktur.
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Elterngeld 2011: Wo und wann beantragen?

Wer für das Jahr 2011 Elterngeld beantragen will, sollte über die aktuellen Änderungen Bescheid wissen. So wurde das Haushaltsbegleitgesetz dahingehend geändert, dass ab einem Nettoeinkommen von 1.200 Euro das Elterngeld stufenweise von 67% auf 65% gekürzt wird. Die Bemessungsgrenze liegt bei 2.770 Euro, ab der die Kürzung wirkungslos bleibt. ALGII-Empfängern wird das Elterngeld in voller Höhe auf die Sozialleistung angerechnet. Komplett gestrichen wird es für Reichensteuerpflichtige, d. h. wenn das Nettoeinkommen beider Eltern zusammen jährlich 500.000 Euro und mehr beträgt. Mit Urteil vom 17.02.2011 stellte das Bundessozialgericht ferner klar, dass Lohnersatzleistungen wie Krankengeld, Streikgeld oder ALGI das Elterngeld nicht erhöhen, weil diese kein Einkommen im eigentlichen Sinne darstellen. (mehr …)

Kindergeld: Einkommensnachweis fällt 2011 weg

Wer 2011 Kindergeld erhält oder beantragt, der muss keinen Einkommensnachweis wie bisher in Form der „Papier“-Lohnsteuerkarte oder aktueller Lohn-/Gehaltszettel abgeben. Diese bürgerfreundliche Lösung hat mit den Veränderungen in der Finanzverwaltung des Bundes und der Länder zu tun. Bei mehr und mehr Vorgängen nimmt die Finanzverwaltung Abstand davon, dass die Menschen möglicherweise stundenlang komplizierte Formulare ausfüllen müssen, denn bereits bekannte Daten werden einfach für neue Anträge und Änderungen genutzt. Dies ist auch beim Kindergeld der Fall !
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Elterngeld 2011: Änderungen im Überblick

Mit dem Verabschieden des sogenannten Haushaltsbegleitgesetz 2011 und den damit verbundenen Änderungen sind auch hinsichtlich des Elterngeldes neue Regelungen in Kraft getreten. Gültig sind alle Änderungen zum 01. Januar 2011, also könnten auch rückwirkend geltend gemacht werden.
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Gehalt 2011: Was ändert sich?

Auch wenn es derzeit einen Konjunkturaufschwung gibt und dadurch höhere Steuereinnahmen verzeichnet werden können, sieht die Regierung der Bundesrepublik auch für das Jahr 2011 kaum Spielräume, um die Bürger finanziell entlasten zu können.
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Künstlersozialklasse 2011

Im Jahr 1983 wurde durch die damalige Regierung die Künstlersozialkasse eingerichtet. Hintergrund war die ökonomisch wenig planbare und unsichere Situation freischaffender Künstler, die eine Rücklagen- und Vermögensbildung erschwerte und als Konsequenz häufig in die Altersarmut führte. Die Mitgliedschaft steht allen selbstständig tätigen Künstler und Publizisten offen. Im Gegensatz zu Selbstständigen aus anderen Branchen zahlen die Kassenmitglieder nur fünfzig Prozent ihrer Sozialversicherungsbeiträge selbst. Die andere Hälfte übernimmt die Künstlersozialkasse. Sie führt die Beiträge für ihre Mitglieder direkt an die Kasse ihrer Wahl und an die Rentenversicherung ab.

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