Laut § 28 Berufsbildungsgesetz darf jeder Auszubildende einstellen, wer persönlich geeignet ist. Ausbilden selbst darf allerdings nur jemand, der persönlich und fachlich dazu geeignet ist. (mehr …)
Laut § 28 Berufsbildungsgesetz darf jeder Auszubildende einstellen, wer persönlich geeignet ist. Ausbilden selbst darf allerdings nur jemand, der persönlich und fachlich dazu geeignet ist. (mehr …)