Das Bürgergeld

Regelbedarf und JobcenterDas Bürgergeld löste zum 1. Januar 2023 das Arbeitslosengeld II (ALG II) ab, welches umgangssprachlich oft als Hartz IV bezeichnet wurde. Dabei handelt es sich nicht nur um eine Namensänderung, sondern um Verbesserungen, die den Anspruchsberechtigten mehr Geld und weitere Vorteile bringen. (mehr …)

Sperrfrist beim Arbeitslosengeld

ALG I und ArbeitsagenturArbeitslosengeld (ALG I) ist eine Leistung der deutschen Arbeitslosenversicherung, die frühestens ab Beginn der Arbeitslosigkeit bezahlt wird. Die Bezugsdauer beträgt 12 Monate, bei älteren Arbeitslosen bis zu 24 Monate. Unter bestimmten Umständen kann die Arbeitsagentur den Bezug von ALG I zu Beginn aber auch während der Arbeitslosigkeit sperren. Anspruch auf Arbeitslosengeld hat jeder, der sich bei der Arbeitsagentur arbeitslos gemeldet hat und die Bedingungen der Anwartschaft (mindestens 1 Jahr lang Beiträge zur Arbeitslosenversicherung eingezahlt) erfüllt hat. Arbeitslosengeld wird nur auf Antrag gezahlt. Die Meldung der Arbeitslosigkeit muss persönlich bei der zuständigen Arbeitsagentur erfolgen. Wenn der Eintritt der Arbeitslosigkeit absehbar ist, kann die Meldung auch bis zu 3 Monate im Voraus erfolgen. (mehr …)