Monatelanges Warten auf BAFöG-Zahlungen keine Seltenheit

Unterstützung für Studium BAföGDas Bundesausbildungsförderungsgesetz (kurz: BAföG) soll dazu dienen, finanziell benachteiligten Studierenden ein Studium zu ermöglichen. Die Förderungssumme muss jeweils zu Beginn des Studiums beantragt werden. Der Förderungszeitraum beträgt immer ein Jahr, weshalb jährlich ein Folgeantrag gestellt werden muss. Immer wieder treten bei der Bearbeitung Verzögerungen seitens der BAföG-Ämter auf, sodass Studierende über mehrere Monate unter finanziellen Engpässen zu leiden haben. (mehr …)

Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um den BAföG Leistungsnachweis

Das BaföG ist eine staatliche Ausbildungsförderung. Daher möchte sich der Staat versichern, dass die Förderung sinnvoll genutzt und nicht zu lange in Anspruch genommen wird. Um zu zeigen, dass ordnungsgemäße Studienleistungen erbracht wurden, müssen ab dem 4. Fachsemester Leistungsnachweise von Studenten an Universitäten und Fachhochschulen erbracht werden. Sie dienen als Nachweis über den Studienerfolg und die Einhaltung des Studienplans. (mehr …)

Studieren mit Kind finanzieren – BAföG Kinderbetreuungszuschlag

Studieren mit Kind und BAföGBerufsausbildung oder Studium mit Erziehung und Betreuung eigener Kinder zu verbinden, stellt eine besondere Herausforderung dar. Dies gilt nicht nur im Hinblick auf die knappen zeitlichen Ressourcen, die auf Lernzeiten und Zeiten mit dem Kind bzw. den Kindern sinnvoll verteilt werden müssen, sondern auch in finanzieller Hinsicht. Neben Ausgaben für die Ausbildung oder das Studium müssen Lebenshaltungskosten auch für Kinder und häufig zusätzliche Kosten für die Kinderbetreuung aufgebracht werden. Mit § 14b hat das Bundes-Ausbildungsförderungs-Gesetz (BAföG) eine Entlastung für Familien und Alleinerziehende in der Ausbildung gebracht. Im Folgenden erfahren Sie mehr über die gesetzlichen Regelungen. (mehr …)

BAföG – Förderungsdauer und Verlängerung beim Überschreiten

Studium und BAföGGrundsätzlich wird BAföG für die Dauer der gesamten Ausbildung inklusive Unterbrechungen wie Urlaub oder vorlesungsfreie Zeit gezahlt. Praktisch gilt dies vor Allem für Schüler, die zeitlich unbeschränkt bis zum Schulabschluss von der Hilfe profitieren, solange sie regelmäßig am Unterricht teilnehmen. Für alle anderen Empfänger gibt es klare Vorgaben, wie lange die Förderung gewährt wird. (mehr …)