Schüler, Auszubildende und Studenten erhalten unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungs-Gesetz (BAföG) – Studierende jeweils zur Hälfte als Zuschuss und als zurückzuzahlendes staatliches Darlehen. Bei der Rückzahlung des Darlehens erhalten Studenten verschiedene Möglichkeiten Geld zu sparen. (mehr …)
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BAföG – Vermögen: Anrechnung und Freibeträge
Das Bundesausbildungsförderungsgesetz soll sicherstellen, dass junge Menschen unabhängig von dem finanziellen Stand ihrer Eltern eine ihrer Neigung und Eignung entsprechende Ausbildung ergreifen können. Es dient also nicht dazu, allgemein zu einer Ausbildung zu motivieren, sondern soll es Bedürftigen ermöglichen, einen hochqualifizierten Abschluss zu erreichen. Aus diesem Grund wird bei der Berechnung der Unterstützung laut BAföG auch das eigene Vermögen des Antragstellers berücksichtigt. (mehr …)
Berücksichtigung und Anrechnung von Einkommen beim BAföG
Schüler und Studenten können unter bestimmten Bedingungen eine Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungs-Gesetz (BaföG) beanspruchen. Die Höhe der Förderung hängt von den Einkommensverhältnissen des Antragstellers und seiner Familienangehörigen ab. (mehr …)
Antrag auf BAföG im Internet – Online-Verfahren erleichtert Antragstellung
Zur schnelleren Bearbeitung und zügigeren Auszahlung von BAföG, können Sie in einigen Bundesländern BAföG über das Internet beantragen. Die Antragsstellung wird damit erleichtert und Sie profitieren von verschiedenen Vorteilen, die die Bearbeitungszeit von BaföG-Anträgen verkürzen hilft. (mehr …)
Anspruch auf BAföG – Bedarf und Höhe der Ausbildungsförderung
Um die Höhe der gezahlten Ausbildungsförderung zu bestimmen, müssen verschiedene Faktoren berücksichtigt werden. Die endgültige Summe setzt sich beispielsweise aus Komponenten wie Wohnsituation oder Ausbildungsabschluss zusammen. Auch das eigene Vermögen spielt eine Rolle. (mehr …)
Finanzierung von Ausbildung und Studium durch BAföG
Die Grundlage für eine abgesicherte Zukunft ist eine gute Ausbildung. Wenn Sie diese nicht aus eigenen Quellen finanzieren können, dann steht Ihnen eine Unterstützung nach BAföG zu. Als BAföG bezeichnet man die Förderung nach dem Berufsausbildungsförderungsgesetz. Es ermöglicht Ihnen eine finanzielle Unterstützung oder Vollfinanzierung von Ausbildung und Studium. Grundsätzlich wird durch BAföG ein Studium oder eine schulische Ausbildung unterstützt. Eine vergütete Berufsausbildung, eine duale Ausbildung oder ein duales Studium sind also von der Förderung ausgeschlossen. (mehr …)