Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) wurde vom Deutschen Bundestag erlassen und trat im August 2006 in Kraft. Im Alltag wird das Gesetz häufig auch Antidiskriminierungsgesetz genannt. Das Gesetz verpflichtet in erster Linie Arbeitgeber, erstreckt sich jedoch auch auf andere Bereiche. (mehr …)
