Das Jugendarbeitsschutzgesetz gilt für alle Jugendlichen unter 18 Jahren. Es regelt Arbeitszeiten, Urlaub, Arbeitsumgebung und das Recht auf den Besuch der Berufsschule. Für einige Branchen gibt es Ausnahmeregelungen. (mehr …)
Das Jugendarbeitsschutzgesetz gilt für alle Jugendlichen unter 18 Jahren. Es regelt Arbeitszeiten, Urlaub, Arbeitsumgebung und das Recht auf den Besuch der Berufsschule. Für einige Branchen gibt es Ausnahmeregelungen. (mehr …)