Für wen gilt der besondere Kündigungsschutz?

Betriebsrat und ElternzeitEin Arbeitsvertrag wird dann rechtsgültig, wenn er durch die beiden Vertragsparteien – Arbeitgeber und Arbeitnehmer – anerkannt wird. In der Regel befindet sich der Arbeitgeber in der stärkeren Position. Deshalb genießen Arbeitnehmer einen Kündigungsschutz. Für bestimmte Gruppen von Arbeitnehmern wird dieser Kündigungsschutz erweitert. Im Arbeitsrecht spricht man von einem besonderen bzw. erweiterten Kündigungsschutz oder auch einem Sonderkündigungsschutz. (mehr …)