Wen trifft es bei betriebsbedingten Kündigungen zuerst?

Kündigungsschutz und SozialauswahlEine betriebsbedingte Kündigung muss vom Arbeitgeber ausgesprochen werden, wenn ein oder mehrere Arbeitsplätze dauerhaft wegfallen und mindestens ein Arbeitnehmer deshalb nicht mehr beschäftigt werden kann. Es darf auch keine Möglichkeit geben, sie oder ihn in einer anderen Abteilung oder Filiale einzusetzen. Häufige Ursachen einer betriebsbedingten Kündigung sind ein Umsatzrückgang oder die Einführung neuer Produktionsverfahren. (mehr …)