Elternzeit bei einem befristeten Arbeitsvertrag?

Arbeitsverhältnis und ElternFrischgebackene Eltern möchten nach der Geburt ihres Kindes zumeist erst einmal Zeit mit ihrem Nachwuchs verbringen. Diesem ganz natürlichen Wunsch wurde in rechtlicher Hinsicht durch die Elternzeit Rechnung getragen. Grundsätzlich haben alle Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf die Elternzeit, wenn die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen. Jedes Elternteil hat grundsätzlich bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes ein Recht darauf, Elternzeit zu beantragen. Insgesamt beläuft sich der Anspruch auf Elternzeit auf 36 Monate. 12 Monate davon müssen vor dem dritten Geburtstag des Kindes genommen werden, für die restlichen 24 Monate hat man bis zum achten Geburtstag Zeit. Doch was passiert mit der Elternzeit, wenn Arbeitnehmer einen befristeten Arbeitsvertrag haben? (mehr …)

Geteilte Elternzeit

Eltern und ElterngeldSeit dem 1. Januar 2001 haben Eltern den gesetzlich verbrieften Anspruch auf Elternzeit. Dabei handelt es sich um eine unbezahlte Freistellung von der Arbeit, die von beiden Elternteilen in Anspruch genommen werden kann. Die Elternzeit darf nicht mit dem Elterngeld verwechselt werden. Letzteres ist eine staatliche Sozialleistung. Nach dem Ende der Elternzeit haben die Betreffenden den Anspruch, in ihr altes oder ein gleichartiges Arbeitsverhältnis zurückzukehren. (mehr …)