Seit dem 1. Januar 2001 haben Eltern den gesetzlich verbrieften Anspruch auf Elternzeit. Dabei handelt es sich um eine unbezahlte Freistellung von der Arbeit, die von beiden Elternteilen in Anspruch genommen werden kann. Die Elternzeit darf nicht mit dem Elterngeld verwechselt werden. Letzteres ist eine staatliche Sozialleistung. Nach dem Ende der Elternzeit haben die Betreffenden den Anspruch, in ihr altes oder ein gleichartiges Arbeitsverhältnis zurückzukehren. (mehr …)
Schlagwort: Elterngeld
Flexiblere Regelungen zu Elterngeld und Elternzeit ab 01.07.2015
Für Eltern von Neugeborenen ab dem 01.07.2015 gibt es bezüglich Elterngeld und Elternzeit neue gesetzliche Regelungen. Das „ElterngeldPlus“, ein „Partnerschaftsbonus“ sowie eine großzügigere Elternzeitregelung sollen die Vereinbarkeit von Kind und Erwerbstätigkeit für Eltern flexibler gestalten. (mehr …)
Welche Änderungen bringt 2015 für werdende Eltern?
Das Jahr 2015 bringt für werdende Eltern eine Reihe von Änderungen mit sich. Teils sollen dadurch bereits bestehende Regelungen ergänzt werden, teils werden bisherige Regelungen flexibler gestaltet.
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Kommt 2015 das „Elterngeld Plus“?
Gegenwärtig verlieren frischgebackene Mütter und Väter einen Teil ihres Anspruchs auf Elterngeld, wenn sie während der Bezugszeit wieder in den Beruf einsteigen. Der Gesetzesentwurf zum Elterngeld Plus, das im Juni vom Bundeskabinett beschlossen wurde und am 01.01.2015 in Kraft treten soll, will das ändern.
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Warum Väter mehr vom Elterngeld profitieren als Mütter
Immer mehr Väter machen von der Möglichkeit Gebrauch in Elternzeit zu gehen, um sich um ihren Nachwuchs zu kümmern. Häufig ist diese Entscheidung finanziell von Vorteil, denn Väter bekommen durchschnittlich mehr Elterngeld.
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Mehr Elterngeld durch Wechsel der Steuerklasse
Das Bundeselterngeld – und Elternzeitgesetz trat am 1.Januar 2007 in Kraft. Dabei handelt es sich um eine Ausgleichszahlung für den Verdienstausfall, der im Zusammenhang mit der Geburt eines Kindes entsteht. Elterngeld wird einschließlich zweier Partnermonate für insgesamt 14 Monate gewährt. Seine Höhe schwankt zwischen 300 und maximal 1.800 Euro pro Monat. Sind bereits ältere Geschwister in der Familie vorhanden, kommt ein Geschwisterbonus in Höhe von 10 Prozent des Elterngelds (mindestens 75 Euro) dazu. Bei Zwillingen zahlt der Staat einen Mehrlingszuschlag von 300 Euro pro Mehrling.
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Welchen Unterschied macht das kommende ‚Elterngeld Plus‘?
Das Elterngeld wurde in Deutschland 2007 eingeführt. Sein Ziel besteht darin, jungen Familien die Möglichkeit zu geben, sich auf ihr Kind zu konzentrieren, ohne sich finanzielle Sorgen machen zu müssen. Das Elterngeld ist eine Ersatzleistung für fehlendes Einkommen in den ersten 14 Lebensmonaten des Kindes. Das Einkommen wird in Höhe von 65 bis 100 Prozent ersetzt. Die Zahlungen betragen zwischen 300 bis maximal 1.800 Euro pro Monat.
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Elterngeld wird noch komplizierter – Steuerklasse rechtzeitig wechseln
Die Bedingungen für das Elterngeld ändern sich in 2013 gravierend. Sobald die Schwangerschaft bemerkt wird, muss man sich daher beraten lassen und gegebenenfalls schnell die Steuerklasse ändern. (mehr …)