Geteilte Elternzeit

Eltern und ElterngeldSeit dem 1. Januar 2001 haben Eltern den gesetzlich verbrieften Anspruch auf Elternzeit. Dabei handelt es sich um eine unbezahlte Freistellung von der Arbeit, die von beiden Elternteilen in Anspruch genommen werden kann. Die Elternzeit darf nicht mit dem Elterngeld verwechselt werden. Letzteres ist eine staatliche Sozialleistung. Nach dem Ende der Elternzeit haben die Betreffenden den Anspruch, in ihr altes oder ein gleichartiges Arbeitsverhältnis zurückzukehren. (mehr …)

Flexiblere Regelungen zu Elterngeld und Elternzeit ab 01.07.2015

Elterngeld und ElterngeldPlusFür Eltern von Neugeborenen ab dem 01.07.2015 gibt es bezüglich Elterngeld und Elternzeit neue gesetzliche Regelungen. Das „ElterngeldPlus“, ein „Partnerschaftsbonus“ sowie eine großzügigere Elternzeitregelung sollen die Vereinbarkeit von Kind und Erwerbstätigkeit für Eltern flexibler gestalten. (mehr …)

Kommt 2015 das „Elterngeld Plus“?

Familie und Elterngeld PlusGegenwärtig verlieren frischgebackene Mütter und Väter einen Teil ihres Anspruchs auf Elterngeld, wenn sie während der Bezugszeit wieder in den Beruf einsteigen. Der Gesetzesentwurf zum Elterngeld Plus, das im Juni vom Bundeskabinett beschlossen wurde und am 01.01.2015 in Kraft treten soll, will das ändern.

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Mehr Elterngeld durch Wechsel der Steuerklasse

Elternzeit und ElterngeldDas Bundeselterngeld – und Elternzeitgesetz trat am 1.Januar 2007 in Kraft. Dabei handelt es sich um eine Ausgleichszahlung für den Verdienstausfall, der im Zusammenhang mit der Geburt eines Kindes entsteht. Elterngeld wird einschließlich zweier Partnermonate für insgesamt 14 Monate gewährt. Seine Höhe schwankt zwischen 300 und maximal 1.800 Euro pro Monat. Sind bereits ältere Geschwister in der Familie vorhanden, kommt ein Geschwisterbonus in Höhe von 10 Prozent des Elterngelds (mindestens 75 Euro) dazu. Bei Zwillingen zahlt der Staat einen Mehrlingszuschlag von 300 Euro pro Mehrling.

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Welchen Unterschied macht das kommende ‚Elterngeld Plus‘?

Neuregelung ElterngeldDas Elterngeld wurde in Deutschland 2007 eingeführt. Sein Ziel besteht darin, jungen Familien die Möglichkeit zu geben, sich auf ihr Kind zu konzentrieren, ohne sich finanzielle Sorgen machen zu müssen. Das Elterngeld ist eine Ersatzleistung für fehlendes Einkommen in den ersten 14 Lebensmonaten des Kindes. Das Einkommen wird in Höhe von 65 bis 100 Prozent ersetzt. Die Zahlungen betragen zwischen 300 bis maximal 1.800 Euro pro Monat.

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