Seit dem 1. Januar 2001 haben Eltern den gesetzlich verbrieften Anspruch auf Elternzeit. Dabei handelt es sich um eine unbezahlte Freistellung von der Arbeit, die von beiden Elternteilen in Anspruch genommen werden kann. Die Elternzeit darf nicht mit dem Elterngeld verwechselt werden. Letzteres ist eine staatliche Sozialleistung. Nach dem Ende der Elternzeit haben die Betreffenden den Anspruch, in ihr altes oder ein gleichartiges Arbeitsverhältnis zurückzukehren. (mehr …)