Für wen gilt der besondere Kündigungsschutz?

Betriebsrat und ElternzeitEin Arbeitsvertrag wird dann rechtsgültig, wenn er durch die beiden Vertragsparteien – Arbeitgeber und Arbeitnehmer – anerkannt wird. In der Regel befindet sich der Arbeitgeber in der stärkeren Position. Deshalb genießen Arbeitnehmer einen Kündigungsschutz. Für bestimmte Gruppen von Arbeitnehmern wird dieser Kündigungsschutz erweitert. Im Arbeitsrecht spricht man von einem besonderen bzw. erweiterten Kündigungsschutz oder auch einem Sonderkündigungsschutz. (mehr …)

Nach der Elternzeit – Welche Rechte haben Berufsrückkehrer?

Berufsrückkehr nach ElternzeitNoch immer sind es überwiegend die Mütter, die die Möglichkeit der Elternzeit in Anspruch nehmen, wenngleich die Zahl der Väter in Elternzeit in den letzten Jahren stetig ansteigt. Viele Berufstätige haben Angst vor einem Arbeitsplatzverlust oder einem Karriereknick, wenn sie der Firma zu lange den Rücken kehren, deshalb wird die Elternzeit in den meisten Fällen weniger als ein Jahr in Anspruch genommen. Dabei haben Berufsrückkehrer eine Reihe rechtlicher Ansprüche, wenn es um die Rückkehr in den alten Beruf geht. Daher ist es wichtig, sich mit diesem Thema rechtzeitig vor dem Wiedereinstieg ins Berufsleben zu beschäftigen. (mehr …)